Prüfungen und Zertifikate
Das Produkt erfüllt folgende
Anforderungen:
1. Die geltenden Anforderungen
gemäß Anhang 1 der EU-Richtlinie
93/42 EWG.
2. Die in NEN-EN 12184 (1999)
genannten Anforderungen von EN
12182 (1999) Technische
Hilfsmittel für Behinderte -
Allgemeine Anforderungen und
Prüfungsmethoden.
3. EN 12184 (1999) Elektrisch
betrieben Rollstühle und Scooter.
4. Der Puma wurde gemäß der EN
12184 (1999)in Klasse B eingeteilt.
5. Der Beatle wurde gemäß der EN
12184 (1999) in Klasse B eingeteilt.
6. ISO 7176-8 Anforderungen für
Aufprall-, statische und
Ermüdungsfestigkeit.
7. ISO 7176-14 Anforderungen und
Prüfmethoden für
Steuerungssysteme von elektrisch
betriebenen Rollstühlen.
8. ISO 7176-9 Klimatests für
Rollstühle und Scooter.
9. ISO 7176-16 Anforderungen an
den Entflammungswiderstand.
10. Der Beatle/Puma wurde einem
dynamischen Crashtest unterzogen
und erfüllt die diesbezüglichen
anforderungen nach ISO 7176-19.
CE-Erklärung
Das Produkt erfüllt die
Anforderungen
der EU-Richtlinie 93/42 EWG für
Medizinische Hilfsmittel und hat
deshalb eine CE-Markierung.
Garantiebestimmungen
In den folgenden Garantie- und
Haftungsbestimmungen haben die
folgenden Begriffe die hinter dem
jeweiligen Begriff aufgeführte
Bedeutung:
Produkt: Der von Handicare
hergestellte und gelieferte von
Hand bewegte oder elektrische
Rollstuhl oder Scooter.
Abnehmer: Die Person, die ein
Produkt unmittelbar von Handicare
bezieht.
Händler: Die Person, die ein von
Handicare bezogenes Produkt an
Dritte weiterliefert.
Benutzer: Die Person, die ein von
Handicare hergestelltes Produkt
benutzt.
Unbeschadet der Bestimmungen
hinsichtlich der Garantie in den für das
Produkt geltenden allgemeinen
Bedingungen gilt in Bezug auf die
Garantien in jedem Fall Folgendes:
1. Vorbehaltlich der Fälle, in denen
die folgenden Bestimmungen
etwas anderes besagen, verbürgt
sich Handicare dem Abnehmer des
Produkts gegenüber für dessen
Tauglichkeit für den Zweck, für den
das Produkt bestimmt wurde –
gemäss der Beschreibung in dieser
Anleitung – und für die Qualität des
Materials, aus dem das Produkt
hergestellt wurde, sowie für die Art
und Weise, in der das Produkt
gefertigt wurde.
2. Die Reparatur oder der Austausch
von Teilen des Produkts, die
infolge von Mängeln durch
qualitativ mangelhaftes Material
oder Herstellungsfehler notwendig
sind, erfolgt kostenlos,
vorausgesetzt, diese Mängel sind
innerhalb eines (1) Jahres nach
dem Datum der Lieferung des
Produkts an den Abnehmer
entstanden. Die auszuwechselnden
Teile müssen zu diesem Zweck
franko an Handicare eingeschickt
werden.
Die Demontage bzw. Montage
dieser Teile geht zu Lasten des
Abnehmers. Zur kostenlosen
Vorwort
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