72
•
Der Austausch von Bauteilen ist im Sinne einer Garantie-
leistung nur innerhalb der Standardgarantiezeit des Fahr-
rads möglich.
8.2 Übertragbarkeit
Die Werksgarantie kann nur auf Vorlage des
Originalkaufbelegs in Anspruch genommen werden. Die
Werksgarantie ist übertragbar, sofern weiterhin der
Garantieschein (der Originalkaufbeleg) vorgelegt wird.
8.3 E-Bike-Akkus
Auf den Akku gewährt Gazelle zwei Jahre Garantie. Die
Akkukapazität nimmt mit der Zeit und der Anzahl erfolgter
Ladezyklen ab. Die Garantie erstreckt sich nicht auf diese
Kapazitätsabnahme. Wenden Sie sich bei Problemen mit dem
Akku immer an Ihren Gazelle-Fachhändler.
Nach Ablauf der Akkulebensdauer ist dieser an Ihren Gazelle-
Fachhändler zurückzugeben. Dieser trägt die Verantwortung
für das korrekte Recycling.
8.4 Ausschluss
In nachfolgenden Fällen ist die Anwendung vorstehender
Garantiebestimmungen ausgeschlossen. Im Einzelnen greift
die Garantie nicht bei:
•
Schäden infolge der Nichtbeachtung von Sicherheitshin-
weisen oder Gebrauchsanleitungen.
Makki
•
Üblichem Verschleiß an Bauteilen oder unsachgemäßer
Einstellung unter anderem der Reifen, Kette, Bremsen,
Kabel, Zahnkränze und/oder Kettenschaltung.
•
Nicht erfolgter regelmäßiger Wartung und Instandsetzung
des Fahrrads durch einen anerkannten Gazelle-Fachhänd-
ler.
•
Veränderungen am Originalzustand, z. B. durch den Einsatz
nicht zugelassener Gazelle Bauteile und/oder Zubehörteile.
•
Unsachgemäßer und/oder mit mangelnder Sorgfalt bzw.
nicht seinem Verwendungszweck entsprechend erfolgter
Verwendung, z. B. bei Radrennen und/oder gewerbsmäßi-
gen Aktivitäten.
•
Schäden infolge der Nichtbeachtung des Benutzerhand-
buchs.
•
Schäden infolge des Transports auf u. a. Fahrradträgern.
•
Fortgesetzte Verwendung des Fahrrads bei einem bereits
festgestellten Schaden und/oder Mangel, wobei die fortge-
setzte Verwendung den Schaden verschlimmert.
8.5 Garantiefälle
Reklamationen und Garantieanträge sind an Ihren Gazelle-
Fachhändler zu richten. Bei Reklamationen oder Fragen zur
Garantie ist Ihr Gazelle-Fachhändler immer der erste
zuständige Ansprechpartner, da dort der Kaufvertrag
abgeschlossen wurde.