notwendige Absaugleistung und Abscheidequalität
immer gewährleistet.
2.7 Sicherheitseinrichtungen
Gefahr
Diese Einrichtungen sind für den
sicheren Betrieb des Gerätes
erforderlich und dürfen nicht
entfernt bzw. unwirksam gemacht
werden.
- Alle
durch
Elektromotoren
beweglichen Maschinenteile sind durch fest
stehende, sicher befestigte und nur durch
Werkzeug zu entfernende Schutzverkleidungen
abgedeckt.
- Die Prüfung nach EN 60335-1 und EN 60335-2- 69
ergab,
dass
Anforderungen in Bezug auf die elektrische
Sicherheit auch beim Aufsaugen eines Wasser-
Luft-Gemisches erfüllt sind.
- Das Absauggerät ist für erhöhte Beanspruchung
bei gewerblicher Verwendung geeignet. Gemäß
EN 60335-1 und EN 60335-2-69.
2.8 Bestimmungsgemäße Verwendung
Gefahr
Generell dürfen keine brennbaren
oder explosiven Lösungsmittel,
Flüssigkeiten wie Benzin, Öl,
Alkohol, Verdünnung bzw. Gut, das
heißer ist als 60 °C, aufgesaugt
werden. Es besteht sonst
Explosions- und Brandgefahr!
Der Sauger ist nicht zum Absaugen
gesundheitsgefährdender Stäube
geeignet.
Sauger der Klasse M sind geeignet für das Auf-
/Absaugen von trockenen, nicht brennbaren Stäuben,
nicht brennbaren Flüssigkeiten, Holzstäuben und
gefährlichen Stäuben mit AGWs >0,1mg/m³.
Sauger der Klasse L sind nicht zum Auf-/ Absaugen
gesundheitsgefährlichen Stäuben geeignet.
Das Absauggerät S 25 M / S 25 L ist besonders zum
Absaugen von Elektrowerkzeugen geeignet. Weitere
Einsatzmöglichkeiten sind am Bau, wo große Mengen
angetriebenen
die
sicherheitstechnischen
feuchter und trockener Feinstaub anfallen, in der Kfz-
Innenreinigung und überall dort, wo Feuchtes und
Trockenes beseitigt werden soll, Wischwasser
aufzusaugen ist, verstopfte Wasserbecken und
Abflüsse zu entleeren sind, "Überschwemmungen" in
Bad, Küche oder Keller zu beheben sind oder die
Regenpfütze vor der Haustüre stört.
Ein anderer Gebrauch als oben beschrieben ist nicht
zulässig. Für einen Schaden, der aus einer solchen
anderen Nutzung hervorgeht, haftet der Hersteller
nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung halten Sie
die von Mafell vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs-
und Instandsetzungsbedingungen ein.
Ebenso ist dieses Gerät nicht geeignet für den
Betrieb
im
Freien
explosionsgefährdeten Räumen.
Das Absauggerät S 25 M / S 25 L darf nur von
Personen genutzt, gerüstet und gewartet werden, die
mit dem Gerät vertraut und über die Gefahren
unterrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten müssen
durch die MAFELL-Vertragshändler bzw. MAFELL-
Kundendienststellen durchgeführt werden.
Die
im
jeweiligen
Sicherheitsbestimmungen sowie sonstige allgemein
anerkannte
arbeitsmedizinische Regeln sind einzuhalten.
2.9 Restrisiken
Gefahr
Bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch und trotz der Einhaltung
der Sicherheitsbestimmungen
bleiben durch den
Verwendungszweck
hervorgerufene Restrisiken.
- Berühren
spannungsführender
geöffnetem Gehäuse und nicht gezogenem
Netzstecker.
- Emission von Stäuben bei länger andauerndem
Betrieb mit beschädigtem Faltenfilter 5 (Abb. 2),
Filterbeutel 8 (Abb. 4) oder Motorschutzfilter 6
(Abb. 2) in geschlossenen Räumen ohne
ausreichende Belüftung.
-8-
bei
Regen
Verwenderland
sicherheitstechnische
Teile
oder
in
geltenden
und
bei