Sicherheitseinrichtungen; Bestimmungsgemäße Verwendung; Restrisiken; Sicherheitshinweise - Mafell S 35 M Traduction De La Notice D'emploi Originale

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  • FRANÇAIS, page 27

2.7 Sicherheitseinrichtungen

Gefahr
Diese Einrichtungen sind für den
sicheren Betrieb des Gerätes
erforderlich und dürfen nicht
entfernt bzw. unwirksam gemacht
werden.
- Alle
durch
Elektromotoren
beweglichen Maschinenteile sind durch fest
stehende, sicher befestigte und nur durch
Werkzeug zu entfernende Schutzverkleidungen
abgedeckt.
- Die Prüfung nach EN 60335-1 und EN 60335-2- 69
ergab,
dass
Anforderungen in Bezug auf die elektrische
Sicherheit auch beim Aufsaugen eines Wasser-
Luft-Gemisches erfüllt sind.
- Das Absauggerät ist für erhöhte Beanspruchung
bei gewerblicher Verwendung geeignet. Gemäß
EN 60335-1 und EN 60335-2-69.
2.8 Bestimmungsgemäße Verwendung
Gefahr
Generell dürfen keine brennbaren
oder explosiven Lösungsmittel,
Flüssigkeiten wie Benzin, Öl,
Alkohol, Verdünnung bzw. Gut, das
heißer ist als 60 °C, aufgesaugt
werden. Es besteht sonst
Explosions- und Brandgefahr!
Sauger der Klasse M sind geeignet für das Auf-
/Absaugen von trockenen, nicht brennbaren Stäuben,
nicht brennbaren Flüssigkeiten, Holzstäuben und
gefährlichen Stäuben mit AGWs >0,1mg/m³.
Ein anderer Gebrauch als oben beschrieben ist nicht
zulässig. Für einen Schaden, der aus einer solchen
anderen Nutzung hervorgeht, haftet der Hersteller
nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung halten Sie
die von Mafell vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs-
und Instandsetzungsbedingungen ein.
Ebenso ist dieses Gerät nicht geeignet für den
Betrieb
im
Freien
explosionsgefährdeten Räumen.
angetriebenen
die
sicherheitstechnischen
bei
Regen
oder
Das Absauggerät S 35 M darf nur von Personen
genutzt, gerüstet und gewartet werden, die mit dem
Gerät vertraut und über die Gefahren unterrichtet
sind. Instandsetzungsarbeiten müssen durch die
MAFELL-Vertragshändler
Kundendienststellen durchgeführt werden.
Die
im
jeweiligen
Sicherheitsbestimmungen sowie sonstige allgemein
anerkannte
arbeitsmedizinische Regeln sind einzuhalten.

2.9 Restrisiken

Gefahr
Bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch und trotz der Einhaltung
der Sicherheitsbestimmungen
bleiben durch den
Verwendungszweck
hervorgerufene Restrisiken.
- Berühren
spannungsführender
geöffnetem Gehäuse und nicht gezogenem
Netzstecker.
- Emission von Stäuben bei länger andauerndem
Betrieb mit beschädigtem Faltenfilter.
- Beim Wechsel eines Filterbeutels oder beim
Entleeren des Behälters ist das Einatmen von
Staub nicht ausgeschlossen (Atemschutz).
- Eigenmächtige Veränderungen an dem Gerät
schließen eine Haftung des Herstellers für daraus
resultierende Schäden aus.
3

Sicherheitshinweise

Gefahr
Beachten Sie stets die folgenden
Sicherheitshinweise und die im
jeweiligen Verwenderland
geltenden
Sicherheitsbestimmungen!
Achtung
Das Einsaugen von Zündquellen
muss unbedingt vermieden
werden, um Explosionen zu
in
vermeiden.
-8-
bzw.
Verwenderland
sicherheitstechnische
Teile
MAFELL-
geltenden
und
bei

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