Angaben Zur Geräuschemission; Lieferumfang; Gerätebeschreibung; Vor Dem Gebrauch - Mafell S 35 HEPA Traduction De La Notice D'emploi Originale

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2.4 Angaben zur Geräuschemission
Messflächen-Schalldruckpegel:
Umgebungsbedingungen:
Die Lärmwerte wurden nach EN 60704-1 im Freifeld im Abstand von 1,5 m von der Geräteoberfläche
gemessen.

2.5 Lieferumfang

Absauggerät S 35 HEPA komplett mit:
2 Faltenfilter-Kassetten, Cellulose, Glasfaservlies, Polyester
1 PE Entleer-Entsorgungsbeutel 25/35l
4 m Absaugschlauch, Innen-Ø 27 mm antistatisch
1 Betriebsanleitung
2.6 Gerätebeschreibung
Das Absauggerät S 35 HEPA ist für den Einsatz als
Trocken- und Nass-Sauger.
Saugen Sie beim Nass-Saugen ohne Filterbeutel. Die
Filterkassetten sind zum Nass-Saugen geeignet.
2.6.1

Vor dem Gebrauch

- Achten Sie beim Auspacken auf Vollständigkeit
und Transportschäden.
- Vor dem Gebrauch sollten die Benutzer mit
Informationen, Anweisungen und Schulungen für
den Gebrauch des Saugers und der Substanzen,
für die es benutzt werden soll, einschließlich des
sicheren
Verfahrens
aufgenommenen Materials, versorgt werden.
Lesen Sie vor der Inbetriebnahme des Saugers die
Bedienungsanleitung sorgfältig durch. Sie gibt
wichtige Hinweise zur Bedienung, Sicherheit sowie
Wartung
und
Pflege.
Bedienungsanleitung sorgfältig auf und geben Sie
diese bei Veräußerung an den Nachbesitzer weiter.

2.7 Sicherheitseinrichtungen

Gefahr
Diese Einrichtungen sind für den
sicheren Betrieb des Gerätes
erforderlich und dürfen nicht
entfernt bzw. unwirksam gemacht
werden.
- Alle
durch
Elektromotoren
beweglichen Maschinenteile sind durch fest
stehende, sicher befestigte und nur durch
der
Beseitigung
des
Bewahren
Sie
die
angetriebenen
69,5 dB (A)
< 40 °C
Werkzeug zu entfernende Schutzverkleidungen
abgedeckt.
- Die Prüfung nach EN 60335-1 und EN 60335-2- 69
ergab,
dass
Anforderungen in Bezug auf die elektrische
Sicherheit auch beim Aufsaugen eines Wasser-
Luft-Gemisches erfüllt sind.
- Das Absauggerät ist für erhöhte Beanspruchung
bei gewerblicher Verwendung geeignet. Gemäß
EN 60335-1 und EN 60335-2-69.
2.8 Bestimmungsgemäße Verwendung
Gefahr
Generell dürfen keine brennbaren
oder explosiven Lösungsmittel,
Flüssigkeiten wie Benzin, Öl,
Alkohol, Verdünnung bzw. Gut, das
heißer ist als 60 °C, aufgesaugt
werden. Es besteht sonst
Explosions- und Brandgefahr!
Mit dem Absauggerät können Holzspäne und
Holzstaub von Holzbearbeitungsgeräten / -maschinen
abgesaugt werden, deren Absaugstutzen einen
Durchmesser von 35 mm haben.
Ein anderer Gebrauch als oben beschrieben ist nicht
zulässig. Für einen Schaden, der aus einer solchen
anderen Nutzung hervorgeht, haftet der Hersteller
nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung halten Sie
die von Mafell vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs-
und Instandsetzungsbedingungen ein.
-6-
die
sicherheitstechnischen

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