Truma Hersteller Garantieerklärung - Truma Therme TT2 Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 12
Truma Hersteller Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die auf Ma-
terial- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Daneben bestehen
die gesetzlichen Gewähr leistungsansprüche gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen
in den Geräten,
– bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremdstoffe
(z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchs anweisungen,
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die innerhalb von
24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Ver-
käufer und dem Endverbraucher eintreten. Der Hersteller wird solche
Mängel durch Nacherfüllung beseitigen, das heißt nach seiner Wahl
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Leistet der Hersteller Ga-
rantie, beginnt die Garantiefrist hinsichtlich der reparierten oder aus-
getauschten Teile nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werkskun dendienstes
zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden Mangels – ins-
besondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten – trägt
der Hersteller, soweit der Kundendienst innerhalb von Deutschland
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eingesetzt wird. Kundendiensteinsätze in anderen Ländern sind nicht
von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbaubedingungen
des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder Karosserieteilen) kön-
nen nicht als Garantieleistung anerkannt werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn, Deutschland
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Servicezentrum
oder an einen unserer autorisierten Servicepartner (siehe www.truma.
com). Bezeichnen Sie bitte Ihre Beanstandungen im Detail und geben
Sie die Seriennummer des Gerätes sowie das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt, ist
durch den Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum Hersteller/
Servicepartner zu bringen oder ihm zu übersenden. Bei Schäden am
Wärmetauscher ist der verwendete Gasdruckregler mit einzusenden.
Bei Klimageräten:
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur nach Rück-
sprache mit dem Truma Servicezentrum Deutschland oder dem jewei-
ligen autorisierten Servicepartner versandt werden. Andernfalls trägt
das Risiko für eventuell entstehende Transportschäden der Versender.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im Garan-
tiefall übernimmt das Werk die Transportkosten bzw. Kosten der
Einsendung und Rücksendung. Liegt kein Garantiefall vor, gibt der
Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt die vom Hersteller nicht
zu übernehmenden Reparaturkosten; in diesem Fall gehen auch die
Versandkosten zu Lasten des Kunden.

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