6.
Service
Im Servicefall wenden Sie sich bitte an autorisiertes Fach personal. Öffnen Sie das
Gerät auf keinen Fall selbst, Sie könnten sonst alle Garantieansprüche verlieren.
7.
Zulassung und Anmeldepflicht
In fast allen Ländern muss der Betrieb typengeprüfter Sender und Empfänger drahtlo-
ser Mikro fon systeme durch die jeweiligen Telekommunikationsbehörden genehmigt werden.
Vor Inbetriebnahme sollten die entsprechenden Informationen bei den zuständigen Be -
hörden bzw. der dortigen beyerdynamic-Vertretung eingeholt werden, da der unerlaubte
Einsatz drahtloser Mikrofonsysteme zum Teil mit empfindlichen Strafen geahndet wird.
Hinweis für die Bundesrepublik Deutschland:
Genehmigungen zum Betreiben eines drahtlosen Mikrofonsystems erteilt die für den Wohn -
sitz des Antragstellers zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.
Die Komponenten des Opus 100 Mk II Systems sind gemäß Richtlinie R&TTE 99/5/EEC wie
folgt zugelassen:
Opus TS 100 Mk II
Opus SEM 180, SDM 168
unter der Kennzeichnung CE 0681 !
19