VERBINDUNG ZUM SCHORNSTEINROHR.
Die Verbindung zum Schornsteinrohr ist mit festen Rohren muss sämtlichen geltenden und vom Gesetz vorgesehenen Normen und
Vorschriften entsprechen.
Die Anwendung von Schläuchen aus Metall oder Asbestfaserstoff ist VERBOTEN, da sie die Sicherheit der
Verbindung selbst gefährden, da sie dazu neigen, Reißen oder Zerbrechen aufzuweisen, welche Abgasverluste
verursachen.
Das Abgasabzugrohr ist dicht am Schornsteinrohr zu befestigen und kann eine Maximalneigung von 45° haben, um übertriebene
Ablagerungen von während der Anfangsanfeuerungsphasen erzeugtem Kondensat und/oder übertriebene Griffigkeitsfähigkeit von
Ruß zu vermeiden. Außerdem vermeidet es die Abbremsung der ausströmenden Abgase.
Die Nichtdichtheit der Verbindung kann Störungen bei der Ausrüstung verursachen.
Der Innendurchmesser des Verbindungsrohrs muss mit dem Außendurchmesser des Abgasabzugverbindungsstückes der
Ausrüstung übereinstimmen. Das wird von den Rohren mit Ausführung laut DIN 1298 gewährleistet.
Für einen optimalen Betrieb, wird es einen Unterdruck im Schornstein von 12 Pa (=1.2 mm Wassersäule). Die Messung muss
immer bei warmer Ausrüstung stattfinden (Nennwärmeleistung).
Wenn der Unterdruck 17 Pa (=1.7 mm Wassersäule) überschreitet, ist es notwendig, ihn durch die Installation eines zusätzlichen
Zugreglers zu verringern (Drosselklappe).
WICHTIG: Bei Anwendung von Metallrohre ist es zwangsmäßig, dass die Rohre mit zweckmäßigen Materialen
isoliert sind (Verkleidungen aus isolierender Faser bis 600° C Wärmebeständing), um Beschädigungen der Mauern
oder der Gegenhaube zu vermeiden.
Vor der Stellung des Einsatzes im schon vorhandenen Schornstein ist es notwendig, das obere Innenteil des Schornsteines mit
(zweckmäßig vorgebohrtem) Blech oder mit einem anderen feuerfesten Material zu verriegeln, das ohne Schaden eine sehr hohe
Temperatur bestehen kann. (siehe
LUFT FÜR DIE VERBRENNUNG
Es ist notwendig, dass der Raum zwischen dem oberen Teil, der Seiten der Ausrüstung und dem Haubenablenkblech aus feuerfestem
Material (das den Sockel des Schornsteinrohres verriegelt) ständig belüftet wird. Aus diesem Grund ist es notwendig, einen Lufteinlass
vom unten (Einlass von frischer Luft) und einen hohen Luftaustritt (Austritt von warmer Luft) zu sichern.
Jede dieser Öffnungen muss frei und nichtverstopfbar sein, mit einer Mindestoberfläche von 3 dm
cm).
Demzufolge wird man folgende Ziele erreichen:
• eine größere Sicherheit
• Zuwachs der vom Luftumlauf um die Ausrüstung erzeugte Wärme
Das Wärmeentlüftungsgitter
der Zimmerdecke entfernt) Dieses Gitter muss immer angelegt werden, damit die gehäufte Wärme im Haubenablenkblechs
(Überdruck) in das Raum austreten kann.
LUFTEINLASS
Um den guten Betrieb der Ausrüstung zu gewährleisten, ist es VERBINDLICH, dass es in den Aufstellungsraum ausreichende Luft
für die Verbrennung und die Wiedersauerstoffanreicherung des Raumes selbst zugeführt wird. Das bedeutet, dass es möglich sein
muss, dass die Luft für die Verbrennung durch zweckmäßige mit dem Außen kommunizierende Öffnungen auch bei geschlossenen
Fenstern und Türen umlaufen kann.
•
Der Lufteinlass muss derart gestellt sein, dass er nicht verstopft werden kann.
•
Der Lufteinlass muss mit dem Ausrüstungsaufstellungsraum in Verbindung sein, und muss von einem Gitter geschützt sein.
•
Sollte die Luftzufuhr durch mit dem Außen in Verbindung stehende Öffnungen erfolgen, die sich in naheliegenden Räumen
befinden, sind Lufteinlässe in Verbindung mit Garagen, Küchen, Badezimmern, thermischen Stationen zu vermeiden.
(VERBOTEN).
•
Die Abzugshauben, die im selben Raum wo das Gerät installiert ist, können die Funktion des Gerätes negativ beeinflussen (bis
hin zum Rauchaustritt in die Wohnraume trotzt geschlossener Feuerraumtuer). Daher dürfen keinen Umstände gleichzeitig
mit dem Gerät betrieben werden.
•
Mindeste Abmessungen (siehe Kap. TECHNISCHE DATEN)
WICHTIG:Um eine bessere Raumsauerstoffanreicherung zu haben, kann die Verbrennungsluft durch die Verbindung an die
aeussere Abluft direkt von außen entnommen werden durch einem Verbindungsstück zum Schlauch für die äußere Verbrennungsluft
ausgestattet. Das Verbindungsrohr muss glatt sein und einen Durchmesser von
höchstens 4 m haben und nicht mehr als 3 Krümmungen aufweisen. Wenn das Rohr direkt nach außen angeschlossen wird, muss
es über einen entsprechenden Windschutz verfügen.
LÜFTUNG HAUBE ODER ANLIEGENDEN RAUM
Unsere Produkts können mit OPTIONAL Gebläse Sätze versehen werden (NO Inserto 50 - NO Inserto 80 High Pressure), die
dafür geeignet sind, die Wärmeverteilung durch die Lüftung des einzelnen Aufstellungsraumes oder des naheliegenden Raumes zu
ExTRA KIT GEBLÄSE).
verbessern (siehe KAP.
Abbildung 7
Bez. 1 INSERTI).
Abbildung 7
Bez. 6) wird auf den Oberteil des Haubenablenkblech angelegt (20 cm von
DEUTsCH
(Zum Beispiel: Gitter von 30 x 10
2
Abbildung 11
haben. Es darf eine Länge von
37