2. Aufstellung
2.1 Vorschriften
Bei der Aufstellung und dem abgasseitigen Anschluss sind die anwendbaren
nationalen und europäischen Normen, örtliche und baurechtliche Vorschrif-
ten/Normen (z.B. DIN 18896, DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160, DIN EN
1856-2, DIN EN 15287 u.a.) sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen (z.B. FeuVO)
zu beachten. Lassen Sie das Gerät nur von einem qualifizierten Fachmann auf-
stellen und anschließen. Zur korrekten Funktion Ihres Gerätes muss der Schorn-
stein, an den Sie das Gerät anschließen wollen,
in einwandfreiem Zustand und mind.
bis 400°C belastbar sein.
2.2 Aufstellräume
Da der Kaminofen die zur Verbrennung benötigte Luft dem Aufstellungsraum
entnimmt, ist dafür zu sorgen, dass über die Undichtheiten der Fenster oder Au-
ßentüren stets genügend Luft nachströmt. Man kann davon ausgehen, dass die-
ser durch ein Raumvolumen von mind. 4m³ je kW Nennwärmeleistung gewähr-
leistet ist. Ist das Volumen geringer, kann über Lüftungsöffnungen ein Verbren-
nungsluftverbund mit anderen Räumen hergestellt werden (min. 150cm²).
2.3 Geräteabstände
Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch z.B. Dekostoffe in der näheren Umge-
bung des Ofens sind gegen Hitzeeinwirkung zu schützen.
Einrichtungsgegenstände im Strahlungsbereich
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers muss zu brennbaren Bauteilen,
Möbel oder auch z.B. zu Dekostoffen ein Abstand von mindestens 80 cm (A),
gemessen ab Vorderkante Feuerraumöffnung eingehalten werden. Der Sicher-
heitsabstand reduziert sich auf 40 cm (B), wenn ein belüfteter Strahlungsschutz
vor das zu schützende Bauteil montiert wird (Bild 8)
Einrichtungsgegenstände außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Stellwände seitlich und hinter dem Gerät dürfen nicht aus brennbaren Bau-
stoffen hergestellt, oder mit brennbaren Baustoffen verkleidet sein, sofern ein
Abstand von seitlich 55 cm und hinten 30 cm unterschritten wird.
Der Seitenabstand zu Möbelteilen aus Holz oder Kunststoff muss ebenfalls 55 cm
betragen (Bild 9).
B
A
Bild 9
Bild 8
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