2. Aufstellung
2.1 Vorschriften
Bei der Aufstellung und dem abgasseitigen Anschluss sind die anwendbaren nationa-
len und europäischen Normen, örtliche und baurechtliche Vorschriften/Normen (z.B.
DIN 18896, DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160, DIN EN 1856-2, DIN EN 15287
u.a.) sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen (z.B. FeuVO) zu beachten. Lassen Sie
das Gerät nur von einem qualifizierten Fachmann aufstellen und anschließen. Zur
korrekten Funktion Ihres Gerätes muss der Schornstein, an den Sie das Gerät an-
schließen wollen, in einwandfreiem Zustand und mind. bis 400°C belastbar sein.
2.2 Aufstellräume
Da der Kaminofen die zur Verbrennung benötigte Luft dem Aufstellungsraum ent-
nimmt, ist dafür zu sorgen, dass über die Undichtheiten der Fenster oder Außentüren
stets genügend Luft nachströmt. Man kann davon ausgehen, dass dieser durch ein
Raumvolumen von mind. 4m³ je kW Nennwärmeleistung gewährleistet ist. Ist das
Volumen geringer, kann über Lüftungsöffnungen ein Verbrennungsluftverbund mit
anderen Räumen hergestellt werden (min. 150cm²).
2.3 Geräteabstände
Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch z.B. Dekostoffe in der näheren Umgebung
des Ofens sind gegen Hitzeeinwirkung zu schützen.
Einrichtungsgegenstände im Strahlungsbereich
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers muss zu brennbaren Bauteilen, Mö-
bel oder auch z.B. zu Dekostoffen ein Abstand von mindestens 100 cm (A), gemes-
sen ab Vorderkante Feuerraumöffnung eingehalten werden. Der Sicherheitsabstand
reduziert sich auf 50 cm (B), wenn ein belüfteter Strahlungsschutz vor das zu schüt-
zende Bauteil montiert wird (Bild 2)
Einrichtungsgegenstände außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Stellwände seitlich und hinter dem Gerät dürfen nicht aus brennbaren Baustoffen
hergestellt oder mit brennbaren Baustoffen verkleidet sein, wenn seitlich 60 cm, sowie
für alle Typen hinten ebenfalls 60 cm unterschritten wird.
Der Seitenabstand zu Möbelteilen aus Holz oder Kunststoff muss ebenfalls 60 cm bei
allen Typen betragen (Bild 3).
60 cm
B
A
60 cm
60 cm
Bild 2
Bild 3
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