2. Aufstellung
2.1 Vorschriften
Bei der Aufstellung und dem abgasseitigen Anschluss sind die anwendbaren natio-
nalen und europäischen Normen, örtliche und baurechtliche Vorschriften/Normen
(z.B. DIN 18896, DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160, DIN EN 1856-2, DIN EN
15287 u.a.) sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen (z.B. FeuVO) zu beachten. Las-
sen Sie das Gerät nur von einem qualifizierten Fachmann aufstellen und anschlie-
ßen. Zur korrekten Funktion Ihres Gerätes muss der Schornstein, an den Sie das
Gerät anschließen wollen, in einwandfreiem Zustand sein und mind. bis 400°C be-
lastbar sein.
2.2 Aufstellräume
Da der Kaminofen die zur Verbrennung benötigte Luft dem Aufstellungsraum ent-
nimmt, ist dafür zu sorgen, dass über die Undichtheiten der Fenster oder Außentü-
ren stets genügend Luft nachströmt. Man kann davon ausgehen, dass dieser durch
ein Raumvolumen von mind. 4m³ je kW Nennwärmeleistung gewährleistet ist. Ist
das Volumen geringer, kann über Lüftungsöffnungen ein Verbrennungsluftverbund
mit anderen Räumen hergestellt werden (min. 150cm²).
2.3 Geräteabstände
Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch z.B. Dekostoffe in der näheren Umge-
bung des Ofens sind gegen Hitzeeinwirkung zu schützen.
Einrichtungsgegenstände im Strahlungsbereich
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers muss zu brennbaren Bauteilen,
Möbel oder auch z.B. zu Dekostoffen ein Abstand von mindestens 80 cm (A), ge-
messen ab Vorderkante Feuerraumöffnung eingehalten werden. Der Sicherheitsab-
stand reduziert sich auf 40 cm (B), wenn ein belüfteter Strahlungsschutz vor das zu
schützende Bauteil montiert wird (Beispiel siehe Abb. 8)
Einrichtungsgegenstände außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Stellwände seitlich und hinter dem Gerät dürfen nicht aus brennbaren Baustof-
fen hergestellt, oder mit brennbaren Baustoffen verkleidet sein, sofern ein Abstand
von seitlich 20 cm und hinten 30 cm unterschritten wird.
Der Seitenabstand zu Möbelteilen aus Holz oder Kunststoff muss ebenfalls 20 cm
betragen (siehe Abb. 9).
Bild 8
Bild 9
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