2. Aufstellung
2.1 Vorschriften
Bei der Aufstellung und dem abgasseitigen Anschluss sind die anwendbaren nationalen
und europäischen Normen, örtliche und baurechtliche Vorschriften/Normen (z.B. DIN
18896, DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160, DIN EN 1856-2, DIN EN 15287 u.a.) sowie
feuerpolizeiliche
Gerät nur von einem qualifizierten Fachmann aufstellen und anschließen. Zur korrekten
Funktion Ihres Gerätes muss der Schornstein, an den Sie das Gerät anschließen wollen, in
in einwandfreiem Zustand und mind. bis 400°C belastbar sein.
2.2 Aufstellräume
Da der Kaminofen die zur Verbrennung benötigte Luft dem Aufstellungsraum entnimmt, ist
dafür zu sorgen, dass über die Undichtheiten der Fenster oder Außentüren stets genügend
Luft nachströmt. Man kann davon ausgehen, dass dieser durch ein Raumvolumen von
mind. 4m³ je kW Nennwärmeleistung gewährleistet ist. Ist das Volumen geringer, kann
über Lüftungsöffnungen ein Verbrennungsluftverbund mit anderen Räumen hergestellt
werden (min. 150cm²).
2.3 Geräteabstände
Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch z.B. Dekostoffe in der näheren Umgebung des
Ofens sind gegen Hitzeeinwirkung zu schützen.
Einrichtungsgegenstände im Strahlungsbereich
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers muss zu brennbaren Bauteilen, Möbel
oder auch z.B. zu Dekostoffen ein Abstand von mindestens 80 / 100 cm (Tabelle 2),
gemessen ab Vorderkante Feuerraumöffnung eingehalten werden. Der Sicherheitsabstand
reduziert sich auf die Hälfte, wenn ein belüfteter Strahlungsschutz vor das zu schützende
Bauteil montiert wird.
Einrichtungsgegenstände außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Stellwände seitlich und hinter dem Gerät dürfen nicht aus brennbaren Baustoffen
hergestellt, oder mit brennbaren Baustoffen verkleidet sein, sofern der Abstand von der
Tabelle 2 seitlich und hinten unterschritten wird.
Der Seitenabstand zu Möbelteilen aus Holz oder Kunststoff muss ebenfalls den der
Tabelle 2 mindestens betragen.
Typ 10965 RH6F 6kW
Typ 10985 RH8F 8kW
Typ 10985 RH8F Automatic 8kW
Boden vor dem Ofen
Fuβböden aus brennbarem Material, wie Teppich, Parkett oder Kork, müssen unter dem
Ofen sowie von der Feuerraumöffnung gemessen 50 cm nach Vorne und 30 cm seitlich
durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein, Glas oder einer
Bodenplatte aus Stahl, ersetzt oder geschützt werden.
Bestimmungen
Typ
(z.B.
FeuVO)
hinten
25 cm
30 cm
30 cm
Tabelle 2
11
zu
beachten.
seitlich
vor dem Gerät
45 cm
50 cm
30 cm
Lassen
Sie
das
100 cm
100 cm
80 cm