Unterrichtung des
Betreibers
Der Betreiber der Anlage ist über die
Handhabung und Funktion zu unter-
richten. Dabei sind insbesondere fol-
gende Maßnahmen durchzuführen:
•
Übergabe der zugehörigen Bedie-
nungsanleitung.
GASEINSTELLUNG
•
Unterrichtung über getroffene Maß-
nahmen zur Verbrennungsluftversor-
gung und Abgasführung mit beson-
derer Betonung, daß diese Maß-
nahmen nicht nachteilig verändert
werden dürfen.
•
Hinweis auf die Notwendigkeit einer
regelmäßigen Inspektion/Wartung
der Anlage (Inspektions-/Wartungs-
vertrag).
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