RECHTLICHES
Sicherheitshinweise
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Aufstellung, Einstellung
Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen
Sicherheit, daß die Aufstellung und
Einstellung sowie die Erstinbetrieb-
nahme Ihres Gerätes nur durch einen
anerkannten Fachhandwerksbetrieb
vorgenommen werden darf. Dieser ist
ebenfalls für Inspektion und Instandset-
zung des Gerätes sowie für Änderun-
gen der eingestellten Gasmenge
zuständig.
GEFAHR
Bei Gasgeruch verhalten Sie sich bitte
folgendermaßen:
•
kein Licht ein-/ausschalten oder
andere elektrische Schalter be-
tätigen
•
kein Telefon im Gefahrenbereich
benutzen
•
keine offene Flamme benutzen
(z. B. Feuerzeug, Streichholz)
•
nicht rauchen
•
Gasabsperrhahn schließen
•
Fenster und Türen öffnen
•
Gasversorgungsunternehmen oder
Ihren anerkannten Fachhandwerks-
betrieb benachrichtigen
Veränderungen
Sie dürfen keine Veränderungen
•
am Gerät
•
an den Zuleitungen
•
sowie an den Ableitungen für
Abgas vornehmen.
•
oder Zerstörung/Entfernung
der Verplombung von Bauteilen
vornehmen (ausgenommen Fach-
handwerker und Werkskunden-
dienst)
Das Veränderungsverbot gilt ebenfalls
für bauliche Gegebenheiten im Um-
feld des Gerätes, soweit diese Einfluß
auf die Betriebssicherheit des Gerätes
haben können.
Beispiele hierfür sind:
•
Be- und Entlüftungsöffnungen in
Türen, Decken, Fenstern und Wän-
den dürfen Sie nicht verschließen,
auch nicht zeitweise. Überdecken
Sie beispielsweise keine Lüftungsöff-
nungen mit Kleidungsstücken o.ä.
Bei Verlegung von Bodenbelägen
dürfen die Lüftungsöffnungen an
den Türunterseiten nicht verschlos-
sen oder verkleinert werden.
•
Die ungehinderte Zufuhr der Zuluft
zu dem Gerät dürfen Sie nicht
beeinträchtigen. Achten Sie hierauf
besonders beim eventuellen Aufstel-
len von Schränken, Regalen oder
ähnlichem unterhalb des Gerätes.
Eine schrankartige Verkleidung des
Gerätes unterliegt entsprechenden
Ausführungsvorschriften. Fragen Sie
hierzu Ihren Fachhandwerksbetrieb,
falls eine derartige Verkleidung von
Ihnen gewünscht ist.
•
Öffnungen für Zuluft und Abgas
müssen Sie freihalten. Achten Sie
darauf, daß z. B. Abdeckungen der
Öffnungen im Zusammenhang mit
Arbeiten an der Aussenfassade
wieder entfernt werden.
•
Die Geräte dürfen nicht in Räumen
installiert werden, aus denen Lüf-
tungsanlagen oder Warmluft-Hei-
zungsanlagen Luft mit Hilfe von
Ventilatoren absaugen (z.B. Dunst-
abzugshauben, Wäschetrockner).
•
Beim Einbau von fugendichten Fen-
stern müssen Sie in Absprache mit
Ihrem anerkannten Fachhandwerks-
betrieb dafür Sorge tragen, daß die
ausreichende Zufuhr der Verbren-
nungsluft zum Gerät weiterhin
gewährleistet ist.
•
Ein Abstand des Gerätes zu Bautei-
len aus brennbaren Baustoffen
bzw. zu brennbaren Bestandteilen
ist nicht erforderlich, da bei Nenn-
wärmeleistung des Gerätes hier
eine niedrigere Temperatur auftritt
als die zulässigen 85 °C.
Für Änderungen am Gerät oder im
Umfeld ist in jedem Fall der anerkann-
te Fachhandwerksbetrieb zuständig,
bzw. hinzuziehen.