macchine agricole
1.2.1 AUSSCHLIESSUNGEN AUS DER GARANTIE
Die Garantie verfällt (neben den Klauseln, die im Liefervertrag stehen):
▪
falls der Schaden auf einer unzureichenden Wartung beruht.
▪
falls das Gerät im Anschluss an Reparaturen, die der Benutzer ohne die Genehmigung des Herstellers ausführt, oder wegen
der Montage von Ersatzteilen, die keine Originalersatzteile sind, Änderungen unterliegt und der Schaden auf diesen Ände-
rungen beruht.
▪
falls das Gerät an Traktoren mit höherer Leistung angebaut wird, als in der Tabelle mit den «Technischen Daten» steht, die
sich in diesem Handbuch befindet.
▪
falls die Anweisungen dieses Handbuchs nicht beachtet worden sind. Von der Garantie bleiben ebenfalls alle Schäden ausge-
schlossen, die auf Nachlässigkeit, Mangel an Sorgfalt, falscher Benutzung und bestimmungswidrigem Einsatz des Gerätes
oder Fehlbedienungen des Bedieners beruhen. Der Ausbau der Sicherheitsvorrichtungen, mit denen das Gerät versehen ist,
führt außerdem automatisch zum Verfall der Garantie und der Herstellerhaftung. Die Garantie verfällt außerdem, wenn keine
Originalersatzteile benutzt werden.
Auch das Gerät, das während der Garantiezeit retourniert wird, ist stets frachtfrei zuzustellen.
1.3 BESCHREIBUNG DES GERÄTS
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Das Mulchgerät
ist ein Gerät, das in Konformität mit den Bestimmungen der Europäischen Union mit der «CE»-Kenn-
zeichnung ausgestattet ist, so wie es in der Richtlinie 98/37/EG und den folgenden Änderungen beschrieben ist und so wie es in
der Konformitätserklärung steht, die zum Lieferumfang jedes Geräts gehört
1
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1.
Gestell der Maschine
2.
Geräte-Dreieck
3.
Lastanschlagstelle der Maschine
4.
Gelenkwellenträger
5.
Gruppe des Übersetzungsgetriebes
6.
Seitliche Antriebswelle
7.
Seitlicher Riemenantrieb
8.
Kufen zur Einstellung der Arbeitstiefe
9.
Unfallschutzketten zur Stabilisierung
10.
Zapfwelle
11.
Gelenkwellenschutz
12.
Anschlussstelle für Unterlenker
13.
Schlägelmesser
14.
Universalmesser
15.
Typenschild
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3
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Abb. 1
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