5 Werksgarantie und Haftung
den allgemeinen Bedingungen des
Werkvertrages ausgestellt wird, wird
diese ohne vorherige schriftliche Ver-
einbarung mit Dritten (z. B. Eigentü-
mer, Vermieter, Verwalter etc.) an den
Auftraggeber oder/und den Benutzer
der Anlage gerichtet; dieser über-
nimmt die Zahlungsverpflichtung. Der
Rechnungsbetrag ist dem Techniker
des Werkskundendienstes, der die
Leistung erbracht hat, zu erstatten. Die
Reparatur oder der Austausch von
Teilen während der Garantie verlängert
die Garantiezeit nicht. Nicht umfasst
von der Werksgarantie sind Ansprüche,
die über die kostenlose Fehlerbeseiti-
gung hinausgehen, wie z. B. Ansprüche
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auf Schadenersatz. Gerichtsstand ist
der Sitz unseres Unternehmens. Um
alle Funktionen des Vaillant-Gerätes
auf Dauer sicherzustellen und um den
zugelassenen Serienzustand nicht zu
verändern, dürfen bei Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten nur Original-
Vaillant-Ersatzteile verwendet werden!
Bedienungsanleitung calorMATIC 330