2.6 WIEDERVERWENDUNG
Elektrische Geräte dürfen
nicht mit dem Hausmüll
entsorgt werden. Gemäß
der EU-Richtlinie 2012/19/
EG über elektrische und
elektronische Altgeräte und
ihrer Umsetzung in nationales
Recht müssen Elektroaltgeräte
getrennt gesammelt und
einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt
werden. Werden die Geräte
in einer Mülldeponie oder
im Boden entsorgt, können
die Schadstoffe das
Grundwasser erreichen, in die
Lebensmittelkette gelangen
und so unserer Gesundheit
und unserem Wohlbefinden
schaden. Wenden Sie sich für
weitergehende Informationen
dieses Produkts an die
verantwortliche Stelle für die
Entsorgung von Hausmüll
oder an Ihren Händler.
Am Ende ihrer Nutzdauer
müssen Batterien mit der
notwendigen
Aufmerksamkeit für unsere
Umwelt entsorgt werden. Die
Batterie enthält Material, das für
Sie und die Umwelt gefährlich
ist. Sie muss getrennt entfernt
und in einer Struktur entsorgt
werden, die Lithium-Ionen-
Batterien akzeptiert.
Die getrennte Sammlung
von gebrauchten
Produkten und
Verpackungen erlaubt das
Recycling der Materialien
und deren Wiederverwendung.
Die erneute Verwendung der
recycelten Materialien hilft der
Umweltverschmutzung
vorzubeugen und vermindert die
Nachfrage nach Rohstoffen.
3. DIE MASCHINE KENNENLERNEN
3.1 MASCHINENBESCHREIBUNG
UND VERWENDUNGSZWECK
Diese Maschine ist ein Schneeräumer.
Die Maschine verfügt über eine
Stromversorgung. Sie ist mit einem
aufladbarem Batterie-Versorgungsblock mit
48 V / 80 V ausgestattet. Sie muss an einer
Stromsteckdose mit 230 V WS über das
entsprechende Batterieladegerät aufgeladen
werden (siehe spezifisches Handbuch).
Der von einem Starthebel aktivierte
Elektromotor, der sich am Griff befindet,
löst die Schneeschnecke aus. Der
Maschinenbediener kann die Maschine
führen, indem er den Griff packt, wo sich der
Starthebel befindet. Dabei muss er immer
hinter der Maschine stehen bleiben.
3.1.1 Vorgesehener Verwendungszweck
Diese Maschine wurde für Schneeräumen,
Entfernung und Ausstoßung von Schnee auf
Gehsteigen, Gärten, Zufahrten und anderen
Flächen auf Bodenhöhe geplant und gebaut.
Der Schneeräumer darf ausschließlich zum
Räumen von Schnee verwendet werden.
3.1.2 Unsachgemäße Verwendung
Jede andere Verwendung, die von der
oben genannten abweicht, kann sich als
gefährlich erweisen und Personen- und/oder
Sachschäden verursachen. Als unsachgemäße
Verwendung gelten (beispielsweise):
• Die Maschine auf Flächen oberhalb der
Bodenebene zu verwenden, wie z. B. auf
Wohnungsdächern, Garagen, Säulengängen
oder anderen Strukturen oder Gebäuden.
• Die Schraube in Gegenwart von anderen
Elementen als Schnee zu betreiben (zum
Beispiel Boden, Gras, Kies, usw.).
• Lasten zu ziehen oder zu schieben.
• Keine Fahrgäste transportieren.
WICHTIG Die unsachgemäße Verwendung
der Maschine hat den Verfall der Garantie
und die Ablehnung jeder Haftung seitens
des Herstellers zur Folge. Dem Benutzer
selbst dadurch entstandene oder Dritten
zugefügte Schäden oder Verletzungen
gehen zu Lasten des Benutzers.
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