WENN IHR WASSERKOCHER HERUNTERGEFALLEN IST, LECKT ODER SCHÄDEN
AM STROMKABEL, DEM STECKER ODER DEM SOCKEL DES WASSERKOCHERS
SICHTBAR SIND:
Benutzen Sie den Wasserkocher nicht. Versuchen Sie keinesfalls, das Gerät oder die
Sicherheitseinrichtungen aufzuschrauben.
Bringen Sie Ihren Wasserkocher zu einer autorisierten KRUPS-Kundendienstzentrale,
der einzigen zugelassenen Stelle für die Durchführung von Reparaturen. Siehe
Garantiebedingungen und Liste der Zentralen in dem Gerät beiliegenden Serviceheft.
Das Typenschild und die Seriennummer befinden sich auf dem Boden Ihres Geräts.
– Diese Garantie gilt nur für Fabrikationsfehler und den Hausgebrauch.
– Dieses Produkt ist nur für den Hausgebrauch vorgesehen. Bei gewerblichem Gebrauch,
unsachgemäßer Benutzung oder Nichteinhaltung der Anleitungen übernimmt der
Hersteller keine Haftung und die Garantie ist nicht anwendbar.
– Diese Garantie gilt nicht für auf Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung
zurückzuführende Ausfälle und Beschädigungen.
Beschädigte Stromkabel dürfen aus Sicherheitsgründen nur vom Hersteller, dessen
Kundendienst oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation ausgewechselt werden.
Krups behält sich im Interesse des Verbrauchers das Recht vor, die Eigenschaften und
Einzelteile der Wasserkocher jederzeit verändern zu dürfen.
VORBEUGEN VON HAUSHALTSUNFÄLLEN
Selbst leichte Verbrennungen können für Kinder sehr gefährlich sein.
Belehren Sie Ihre Kinder, sich vor heißen Flüssigkeiten in der Küche in Acht zu nehmen.
Der Wasserkocher und das Stromkabel sollten im hinteren Bereich der Arbeitsfläche
platziert werden und dürfen sich nicht in Reichweite von Kindern befinden.
Sollte ein Unfall passieren, lassen Sie sofort kaltes Wasser über die Verbrennung laufen
und holen Sie gegebenenfalls einen Arzt.
Um Unfälle zu vermeiden, tragen Sie Ihr Kind oder Baby nicht auf dem Arm, wenn Sie
ein heißes Getränk trinken oder tragen.
Wir sollten alle zum Umweltschutz beitragen!
Ihr Gerät enthält viele Materialien, die zur Wiederverwendung oder zum Recycling
geeignet sind.
Geben Sie Ihr Gerät deshalb bitte bei einer städtischen Abfallsammelstelle ab.
Laut der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte dürfen
alte elektrische Haushaltsgeräte nicht zusammen mit dem normalen Restmüll entsorgt
werden. Die Altgeräte müssen getrennt gesammelt werden, um die Rückgewinnung
und Verwertung ihrer Bestandteile zu optimieren und Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt zu reduzieren.
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UMWELTSCHUTZ