m Wichtige Sicherheitshinweise
Diese Anleitung sorgfältig lesen. Nur dann kön-
nen Sie Ihr Gerät sicher und richtig bedienen.
Die Gebrauchs- und Montageanleitung für einen
späteren Gebrauch oder für Nachbesitzer auf-
bewahren.
Nur bei fachgerechtem Einbau entsprechend
der Montageanleitung ist die Sicherheit beim
Gebrauch gewährleistet. Der Installateur ist für
das einwandfreie Funktionieren am Aufstel-
lungsort verantwortlich.
Die Breite der Dunstabzugshaube muss mindes-
tens der Breite der Kochstelle entsprechen.
Für die Installation müssen die aktuell gültigen
Bauvorschriften und die Vorschriften der örtli-
chen Strom- und Gasversorger beachtet wer-
den.
Bei der Ableitung von Abluft sind die behördli-
chen und gesetzlichen Vorschriften (z.B. Lan-
desbauordnungen) zu beachten.
Lebensgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können zu
Vergiftungen führen. Die Abluft darf weder in
einen in Betrieb befindlichen Rauch- oder
Abgaskamin, noch in einen Schacht, welcher
der Entlüftung von Aufstellungsräumen von Feu-
erstätten dient, abgegeben werden. Falls die
Abluft in einen Rauch- oder Abgaskamin geführt
werden soll, der nicht in Betrieb ist, muss die
Zustimmung des zuständigen Schornsteinfeger-
meisters eingeholt werden.
Lebensgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können zu
Vergiftungen führen.
Immer für ausreichend Zuluft sorgen, wenn das
Gerät im Abluftbetrieb gleichzeitig mit einer
raumluftabhängigen Feuerstätte verwendet
wird.
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Raumluftabhängige Feuerstätten (z. B. gas-, öl-,
holz- oder kohlebetriebene Heizgeräte, Durch-
lauferhitzer, Warmwasserbereiter) beziehen Ver-
brennungsluft aus dem Aufstellraum und führen
die Abgase durch eine Abgasanlage (z. B.
Kamin) ins Freie.
In Verbindung mit einer eingeschalteten Dunst-
abzugshaube wird der Küche und den benach-
barten Räumen Raumluft entzogen - ohne
ausreichende Zuluft entsteht ein Unterdruck.
Giftige Gase aus dem Kamin oder Abzugs-
schacht werden in die Wohnräume zurück-
gesaugt.
Es muss daher immer für ausreichende
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Zuluft gesorgt werden.
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt
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die Einhaltung des Grenzwertes nicht
sicher.
Ein gefahrloser Betrieb ist nur dann möglich,
wenn der Unterdruck im Aufstellraum der Feuer-
stätte 4 Pa (0,04 mbar) nicht überschreitet. Dies
kann erreicht werden, wenn durch nicht ver-
schließbare Öffnungen, z. B. in Türen, Fenstern,
in Verbindung mit einem Zuluft- / Abluftmauer-
kasten oder durch andere technische Maßnah-
men, die zur Verbrennung benötigte Luft
nachströmen kann.
Ziehen Sie in jedem Fall den Rat des zuständi-
gen Schornsteinfegermeisters hinzu, der den
gesamten Lüftungsverbund des Hauses beurtei-
len kann und Ihnen die passende Maßnahme zur
Belüftung vorschlägt.
Wird die Dunstabzugshaube ausschließlich im
Umluftbetrieb eingesetzt, ist der Betrieb ohne
Einschränkung möglich.
Lebensgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können zu
Vergiftungen führen. Bei Installation einer Lüf-
tung mit einer kamingebundenen Feuerstelle
muss die Stromzuführung der Haube mit einer
geeigneten Sicherheitsschaltung versehen wer-
den.