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Vorschriften zum Fahrradhelm
Mit dem Faltrad können Sie eine Geschwindigkeit von über 20 km/h erreichen.
− Für Ihre Sicherheit: Tragen Sie einen Fahrradhelm, auch wenn keine gesetzliche
Pflicht besteht.
− Informieren Sie sich zu Änderungen der Vorschriften zum Fahrradhelm, z. B. bei
Fahrradverbänden oder bei Ämtern.
− Tragen Sie einen angepassten Fahrradhelm der nach Norm geprüft und mit dem
CE-Prüfzeichen versehen ist.
Mitnahme von Kindern
WARNUNG!
Unfall- und Verletzungsgefahr!
Das Faltrad ist nicht für die Verwendung von Kindersitzen
oder Anhängern geeignet. Der Rahmen oder Komponen-
ten könnten sich verformen oder brechen. Dadurch besteht
erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr.
− Montieren Sie keinen Kindersitz oder keinen Anhän-
ger an das Faltrad.
Hinweise zum Straßenverkehr
CH