Sicherheitstechnische Hinweise; Allgemeine Informationen - hymer 70935 Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 14
1. Erklärung
Die folgenden Daten sind für die Bezeichnung aller fahrbaren
Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen erforderlich:
Beispiel: EN 1004 - 3 - 4,65 / 4,65
A × B
Bühnenlänge × Rahmenbreite

2. Allgemeine Informationen

Bei Verwendung im Freien oder in offenen Gebäuden, bei Windge-
schwindigkeiten über 12 m/s (Windstärke 6 nach Beaufort-Skala;
spürbarer Hemmung beim Gehen), aufkommendem Sturm oder
Schichtschluss ist folgendes zu beachten:
Fahrbare Arbeitsbühnen abbauen, in einen windgeschützten Be-
reich verfahren oder durch andere geeignete Maßnahmen gegen
Umkippen und Wegrollen zusätzlich sichern.
Die Fahrbare Arbeitsbühne ist durch die Ausgleichsspindeln
3. Auf- und Abbau
ACHTUNG: Nur Personen, die mit dieser Aufbau- und Ge-
brauchsanweisung vertraut sind, dürfen die Fahrbare Arbeits-
bühne aufbauen und benutzen.
Für den Auf- und Abbau werden mindestens 2 Personen benötigt.
Es ist zu überprüfen, ob alle Teile, Hilfswerkzeuge und Sicherheits-
vorrichtungen für die Errichtung der Fahrbaren Arbeitsbühne auf der
Baustelle zur Verfügung stehen.
Vor der Errichtung müssen folgende Punkte geprüft werden:
• Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur auf ebenem, tragfähigem
Untergrund aufgestellt, verfahren und verwendet werden; ggf. sind
lastverteilende Unterlagen zu benutzen.
• Auf evtl. störende Hindernisse ist zu achten.
• Die Windgeschwindigkeit darf nicht mehr als 12 m/s betragen.
10
h1 max.
h1 max.
Höchstzulässige Höhe der Arbeits-
bühne außerhalb von Gebäuden

Sicherheitstechnische Hinweise

Arbeitsbühne nach EN 1004; Gerüstgruppe 3; höchstzulässige
Höhe der Arbeitsbühne außerhalb von Gebäuden 4,65 m; höchst-
zulässige Höhe der Arbeitsbühne innerhalb von Gebäuden 4,65 m.
h2 max.
Höchstzulässige Höhe der Arbeits-
bühne innerhalb von Gebäuden
(falls vorhanden) lotrecht zu stellen. Die maximale Abweichung von
der Senkrechten darf nicht mehr als 1 % betragen.
Die Aufbau- und Gebrauchsanweisung des Herstellers der Fahr-
baren Arbeitsbühne ist einzuhalten und in angegebener Reihenfolge
durchzuführen.
Nach Beschluss der Berufsgenossenschaft sind Verstrebungsrohre
bei 0,5 m über den Zwischenbühnen erforderlich, und somit in der
Stückliste und Aufbaudarstellung bereits enthalten.
ACHTUNG: Beschädigte oder fehlerhafte Bauteile dürfen
nicht verwendet werden. Es dürfen nur Originalbauteile nach
Herstellerangaben verwendet werden.
Für den Auf- und Abbau der Fahrbaren Arbeitsbühne sind im
vertikalen Abstand von 2,00 m Montagebeläge (Bühne mit Durch-
stiegsklappe oder entsprechend bemessene Gerüstbohle) als
Standplatz für das Montagepersonal auszulegen. Bei Verwendung
im Freien sowie bei ein seitigem Aufbau sind entsprechend der Auf-
bau- und Gebrauchs anweisung weitere Bauteile und/oder Ballaste
anzubringen. Vor Benutzung der Fahrbaren Arbeitsbühne ist der
vorschriftsmäßige und einwandfreie Aufbau zu über prüfen.
Für den Aufbau der Fahrbaren Arbeitsbühne ist nach bildlicher
Darstellung der Aufbau- und Gebrauchsanweisung vorzugehen.
Für den Abbau in umgekehrter Reihenfolge.
DE
Max.
Zulässige Belastung pro m²
2020-02 0095701 70935 SRG

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