4. Standsicherheit
Hinweis: Wenn festgelegt, sind Verbreiterungstraversen oder
Ausleger und Ballast anzubringen.
5. Sicherheitsbestimmungen
• Vor Benutzung den richtigen und vollständigen Aufbau sowie die
Wirksamkeit der Sicherungen überprüfen.
• Bremsen der Fahrrollen sind festzustellen (rote Hebelseite
unten) (falls vorhanden).
• Fahrbare Arbeitsbühne möglichst in Längsrichtung oder über
Eck (Schritttempo) verfahren.
• Jeglichen Aufprall auf Hindernisse vermeiden.
• Fahrbare Arbeitsbühne nur verwenden, wenn die genutzten
Belagfl ächen allseitig mit Seitenschutz nach Herstellerangabe
versehen sind.
• Fahrbare Arbeitsbühnen weder untereinander noch mit anderen
baulichen Anlagen verbinden.
• Durchstiegsklappen müssen außer beim Durchsteigen immer
geschlossen sein.
• Es wird gewarnt vor horizontalen und vertikalen Lasten, welche
6. Pfl ege, Instandhaltung und Prüfung
• Einzelteile der Fahrbaren Arbeitsbühne während dem Auf- und
Abbau und dem Transport mit Sorgfalt behandeln, damit Be-
schädigungen vermieden werden.
• Sorgfältige Lagerung der Gerüstbauteile um Beschädigung aus-
zuschließen.
Irrtum und technische Änderungen vorbehalten.
2020-02 0095701 70935 SRG
Sicherheitstechnische Hinweise
Bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 12 m/s ist die Stand-
sicherheit nicht mehr garantiert. Zusätzliche Windlasten müssen
berücksichtigt werden (Tunneleffekt von Durchgangsgebäuden,
unverkleideten Gebäude und Gebäudeecken). Dann muss die
Fahrbahre Arbeitsbühne abgebaut oder in einen windgeschützten
Bereich gefahren werden.
ein Umkippen der Fahrbaren Arbeitsbühne bewirken können wie z. B.:
◦ horizontale Lasten (durch Arbeiten auf angrenzenden
Konstruktionen, ...)
◦ zusätzliche Windlasten (Tunneleffekt von Durchgangs-
gebäuden, unverkleideten Gebäuden und Gebäudeecken)
• Werkzeuge oder Materialien von unten nach oben weiterreichen.
Belagebene nicht überlasten.
• Die Wirksamkeit des Auslegers (falls vorhanden) vor jeder Benut-
zung kontrollieren.
• Für den Gebrauch der Fahrbaren Arbeitsbühne die nationalen oder
örtlichen Regelungen beachten.
• Es darf nur eine Bühne belastet werden.
• Es darf nur auf einer Bühne gearbeitet werden.
• Es dürfen sich mehr als eine Person auf der Belagebene befi nden,
sofern die maximale Gesamtbelastung nicht überschritten wird.
• Gerüstbauteile vor Witterungseinfl üssen geschützt lagern.
• Alle beweglichen Teile auf einwandfreie Funktion und Verschmut-
zung überprüfen.
• Alle Gerüstbauteile auf evtl. Beschädigung hin überprüfen.
• Beschädigte Gerüstbauteile durch unbeschädigte Bauteile ersetzen.
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