1. Erklärung
Die folgenden Daten sind für die Bezeichnung aller fahrbaren Ar-
beitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen erforderlich:
Beispiel: EN 1004 - 3 - 4,65 / 4,65
A x B
Bühnenlänge x Rahmenbreite
2. Allgemeine Informationen
Bei Verwendung im Freien oder in offenen Gebäuden, bei Windge-
schwindigkeiten über 12m/s (Windstärke 6 nach Beaufort-Skala;
spürbarer Hemmung beim Gehen), aufkommendem Sturm oder
Schichtschluss ist folgendes zu beachten:
Fahrbare Arbeitsbühnen abbauen, in einen windgeschützten Bereich
verfahren oder durch andere geeignete Maßnahmen gegen Umkippen
und Wegrollen zusätzlich sichern.
3. Auf- und Abbau
ACHTUNG: Nur Personen, die mit dieser Aufbau- und Gebrauchs-
anweisung vertraut sind, dürfen die Fahrbare Arbeitsbühne auf-
bauen und benutzen.
Für den Auf- und Abbau werden mindestens 2 Personen benötigt.
Es ist zu überprüfen, ob alle Teile, Hilfswerkzeuge und Sicherheits-
vorrichtungen für die Errichtung der Fahrbaren Arbeitsbühne auf der
Baustelle zur Verfügung stehen.
Vor der Errichtung müssen folgende Punkte geprüft werden:
- Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur auf ebenem, tragfähigem Unter-
grund aufgestellt, verfahren und verwendet werden; ggf. sind last-
verteilende Unterlagen zu benutzen.
- Auf evtl. störende Hindernisse ist zu achten.
- Die Windgeschwindigkeit darf nicht mehr als 12m/s betragen.
2017-12 0095656 71195
h1 max.
h1 max.
Höchstzulässige Höhe der
Arbeitsbühne außerhalb von
Gebäuden
Sicherheitstechnische Hinweise
Arbeitsbühne nach EN 1004; Gerüstgruppe 3; höchstzulässige Höhe
der Arbeitsbühne außerhalb von Gebäuden 4,65m; höchstzulässige
Höhe der Arbeitsbühne innerhalb von Gebäuden 4,65m.
h2 max.
Höchstzulässige Höhe der
Arbeitsbühne innerhalb von
Gebäuden
Die Fahrbare Arbeitsbühne ist durch die Ausgleichsspindeln (falls vor-
handen) lotrecht zu stellen. Die maximale Abweichung von der Senk-
rechten darf nicht mehr als 1% betragen.
Die Aufbau- und Gebrauchsanweisung des Herstellers der Fahrbaren
Arbeitsbühne ist einzuhalten und in angegebener Reihenfolge durch-
zuführen.
Nach Beschluss der Berufsgenossenschaft sind Verstrebungsrohre
bei 0,5m über den Zwischenbühnen erforderlich, und somit in der
Stückliste und Aufbaudarstellung bereits enthalten.
ACHTUNG: Beschädigte oder fehlerhafte Bauteile dürfen nicht
verwendet werden. Es dürfen nur Originalbauteile nach Herstel-
lerangaben verwendet werden.
Für den Auf- und Abbau der Fahrbaren Arbeitsbühne sind im vertika-
len Abstand von 2,00m Montagebeläge (Bühne mit Durchstiegsklap-
pe oder entsprechend bemessene Gerüstbohle) als Standplatz für
das Montagepersonal auszulegen. Bei Verwendung im Freien sowie
bei einseitigem Aufbau sind entsprechend der Aufbau- und Ge-
brauchsanweisung weitere Bauteile und/oder Ballaste anzubringen.
Vor Benutzung der Fahrbaren Arbeitsbühne ist der vorschriftsmäßige
und einwandfreie Aufbau zu überprüfen.
Für den Aufbau der Fahrbaren Arbeitsbühne ist nach bildlicher Dar-
stellung der Aufbau- und Gebrauchsanweisung vorzugehen.
Für den Abbau in umgekehrter Reihenfolge.
Max.
2
Zulässige Belastung pro m
13