1 Sicherheit
In der Betriebsanleitung inden Sie folgende Zeichen als
Hinweis auf Gefahren oder wichtige Informationen.
WARNUNG
vor möglichen Personenschäden, erhöhter
Sturz- oder sonstiger Verletzungsgefahr.
HINWEIS
auf mögliche Sach- oder Umweltschäden.
WICHTIGE ZUSATZINFORMATION
oder besondere Angaben zum Gebrauch
des Pedelecs.
1.1
Allgemein
Lassen Sie bei der Anwesenheit von Kindern
besondere Vorsicht walten, vor allem wenn sie
Gegenstände durch Gehäuseöfnungen in den
Motor stecken könnten. Es besteht die Gefahr
eines lebensgefährlichen elektrischen Schlags.
Wenn anzunehmen ist, dass ein gefahrloser
Betrieb nicht mehr möglich ist, setzen Sie das
Pedelec bis zur Prüung durch den Fachhändler
außer Betrieb und sichern es gegen unbeabsich-
tigten Betrieb. Ein gefahrloser Benutzung ist
nicht mehr möglich, wenn stromührende Teile
oder die Batterie sichtbare Beschädigungen auf-
weisen.
6
Originalbetriebsanleitung | Pedelec Xion
Beachten Sie, dass das Pedelec nur ür eine Ge-
schwindigkeit von maximal 70 km/h ausgelegt ist. Die
elektrischen Komponenten nehmen bei Überschrei-
tung der Geschwindigkeit Schaden.
Haben Sie den Wunsch die Fahreigenschaten Ihres
Pedelecs anzupassen wenden Sie sich bitte an Ihren
Fachhändler.
1.2
Gesetzliche Vorgaben
Das Pedelec muss, wie alle Fahrräder, die Anforderun-
gen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
erüllen. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Er-
läuterungen und allgemeinen Hinweise der Allgemei-
nen Betriebsanleitung (CD).
Diese gesetzlichen Vorgaben gelten ür ein Pedelec:
• Der Motor darf nur als Tretunterstützung dienen,
das heißt, er darf nur „helfen", wenn der Fahrer
selbst in die Pedale tritt.
• Die mittlere Motorleistung darf 250 W nicht
überschreiten.
• Bei zunehmender Geschwindigkeit muss die
Motorleistung immer stärker abnehmen.
• Bei 25 km / h muss der Motor abschalten.
1.2.1 Bedeutung ür den Fahrer
Es besteht keine Helmplicht. Im Interesse Ihrer
eigenen Sicherheit sollten Sie jedoch nie ohne
Helm fahren.
Es besteht keine Führerscheinplicht.
Es besteht keine Versicherungsplicht.