3.2.6
ENTSORGUNG
3.2.6.1
In der Europäischen Union
Die Herstellung, Handhabung und Entsorgung der Akkus wird durch die Richtlinie
2006/66/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006
hinsichtlich Batterien und Akkumulatoren sowie deren Abfälle, und durch die Richtlinie
91/157/EEC geregelt.
Genauere Informationen über die Abfallbehandlung finden Sie auf der Website des
europäischen Fachverbandes für Batterien (EPBA) epbaeurope.net/legislation.
3.2.6.2
In den USA
Die Lithium-Ion-Akkus werden von der amerikanischen Bundesregierung als nicht
gefährliche Abfälle eingestuft und können somit in aller Sicherheit innerhalb des normalen
Abfallkreislaufs der Städte und Gemeinden weggeworfen werden. Diese Akkus enthalten
jedoch wiederverwertbare Materialien und können nach den Bedingungen des
Batterie-Recycling-Programms der RBRC (Rechargeable Battery Recycling Corporation)
wiederverwertet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der RBRC call2recycle.org.
Dieses Dokument und sein Inhalt sind das Eigentum von Airbus DS SLC und dürfen ohne dessen Genehmigung weder kopiert noch weitergegeben werden.
Jegliche Nutzung außerhalb des ausdrücklich vorgesehenen Zwecks ist untersagt. Copyright
IH - PS11261AQLAE01
TPH700 Ex - Installationsanleitung
©
2015 - 2016 - Airbus DS SLC - Alle Rechte vorbehalten.
09/2016
E
N
G
L
I
S
H
F
R
A
N
C
A
I
S
E
S
P
A
Ñ
O
L
D
E
U
T
S
C
H
11/12