Garantiebedingungen
1. Die Garantie gilt für Heizpatronen, die
durch Terma Sp. z o.o. hergestellt wor-
den sind. Das Modell und die wichtigs-
ten Eingenschaften wurden auf der Ver-
packung beschrieben.
2. Mit der Produktabnahme bestätigt der
Kunde die Vollwertigkeit des Produktes.
Bei der Feststellung von jeglichen Män-
geln, sollte der Verkäufer sofort daran in
Kenntnis gesetzt warden, in anderem Fal-
le wird angenommen, dem Kunden wur-
de ein mangelfreies Produkt verkauft.
Dies betrifft vor allem die Oberfläche
der Steuerung.
3. Die Garantie beträgt 24 Monate vom
Kaufdatum, jedoch nicht länger als 36
Monate vom Produktionsdatum.
4. Voraussetzung der Inanspruchnahme der
Garantieleistung ist der Kaufbeleg. Wird
dieser nicht vorgelegt, verfügt der Her-
steller über das Recht, den Garantiean-
spruch abzuweisen.
5. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die
aus folgenden Gründen entstanden sind:
— auf Grund einer falschen Montage,
Bedienung oder Demontage (nicht
mit der Betriebsanweisung überein-
stimmend),
— falscher Einsatzbereich des Heizele-
mentes (nicht mit dessen Bestim-
mung übereinstimmend),
— nach Eingriff in das Gerät von dazu
unbefugten Personen,
— aus Schuld des Kunden nach dem
Kauf.
6. Die Heizanlage sollte mit Ventilen aus-
gestattet werden, die eine Demontage
des Heizkörpers bzw. Heizpatrone oh-
ne Entleerung der gesamten Anlage er-
möglichen. Probleme oder Kosten, die
durch das Fehlen solcher Ventile in der
Anlage verursacht worden sind, werden
nicht von Terma getragen.
7. Die Bedienungsanleitung gilt als integra-
ler Teil der Garantiekarte und sollte vor
Inbetriebnahme des Produktes, gründ-
lich gelesen werden.
8. Der Hersteller verpflichtet sich zur Feh-
lerbeseitigung innerhalb von 14 Tagen
vom Eingang des bemängelnden Pro-
duktes in den Firmensitz.
9. Sollte der Fehler nicht beseitigt werden
können, stellt der Hersteller ein neues,
funktionsfähiges Exemplar mit den glei-
chen Kenndaten zur Verfügung.
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