Anhang A6 Garantiebestimmungen
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des
Gerätes, die auf Material- oder Fertigungsfehler
zurückzuführen sind. Daneben bestehen die ge-
setzlichen Gewährleistungsansprüche gegen den
Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
- für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung
- infolge Verwendung von Nicht-Original-Reich-
Teilen in den Geräten
- infolge Nichteinhaltung der Einbau- und
Gebrauchsanweisung des Herstellers
- infolge unsachgemäßer Behandlung
- infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Wird ein ab Januar 2009 gekaufter MoveControl
Compact innerhalb von 4 Wochen ab Kaufdatum,
durch Rücksendung der vollständig ausgefüllten
Garantiekarte
registriert,
GmbH eine Garantie von 36 Monaten, beginnend
ab dem Kaufdatum. Bei Geltendmachung eines
Garantieanspruches ist der Original-Kaufbeleg
vorzulegen.
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1,
die innerhalb von 36 Monaten seit Abschluss des
Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem
Endverbraucher eintreten. Der Hersteller wird
solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Leistet der Hersteller Garan-
tie, beginnt die Garantiefrist hinsichtlich der repa-
rierten oder ausgetauschten Teile nicht von neu-
em, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-
ansprüche des Käufers oder Dritter sind ausge-
schlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungs-
gesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des REICH-
Werkskundendienstes
unter die Garantie fallenden Mangels – insbeson-
dere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkos-
ten – trägt der Hersteller, soweit der Kunden-
dienst innerhalb von Deutschland eingesetzt wird.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus-
und Einbaubedingungen des Gerätes (z.B. De-
montage von Möbel- oder Karosserieteilen) kön-
nen nicht als Garantieleistung anerkannt werden.
Auf die Antriebsrollen gewähren wir 36 Monate
Garantie auf Herstellungsfehler.
gewährt
die
Reich
zur
Beseitigung
eines
Vor Gebrauch des Rangierantriebes unbedingt
scharfkantige Steine aus den Reifen entfernen.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Bei Störungen ist grundsätzlich die REICH-
Servicezentrale zu benachrichtigen:
REICH GmbH, Ahornweg 37
35713 Eschenburg
Tel. 02774-9305-0
Email:
info@reich-web.com
In anderen Ländern stehen die jeweiligen Servi-
cepartner zur Verfügung.
Beanstandungen sind näher zu bezeichnen. Fer-
ner ist die die Seriennummer des Gerätes sowie
das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantie-
fall vorliegt, muss der Endverbraucher das Gerät
auf eigene Gefahr zum Hersteller bringen oder
ihm übersenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per
Frachtgut zu erfolgen. Im Garantiefall übernimmt
das Werk die Transportkosten bzw. Kosten der
Einsendung und Rücksendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Be-
scheid und nennt die vom Hersteller nicht zu
übernehmenden Reparaturkosten; in diesem Fall
gehen auch die Versandkosten zu Lasten des
Kunden.
4. Haftungsausschluss
Reich GmbH übernimmt in keinem Fall die Haf-
tung für Schäden die durch den Betrieb des Ran-
gierantriebes, direkt oder indirekt, verursacht
werden.
Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer Anwen-
dung, Montage oder Reparatur sowie durch nor-
malen Verschleiß hervorgerufene Schäden.
Hinweis:
Typ und Seriennummer entnehmen Sie bitte
dem Typenschild ihres Rangierantriebes.
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