Wartung Und Pflege Der Anlage; Wartungsplan Der Anlage; Bei Bedarf Oder Sichtbarer Beschädigung; Wartung 1 X Jährlich - Nussbaum SPRINTER MOBIL 2500 Manuel D'exploitation

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Wartung und Pflege der Anlage
Vor einer Wartung sind alle Vorberei-
tungen zu treffen, dass bei Wartungs-
und Reparaturarbeiten an der Huban-
lage keine Gefahr für Leib und Leben
und Beschädigungen von Gegenstän-
den bestehen.
Bei Entwicklung und Produktion von Nußbaum Pro-
dukten wird auf Langlebigkeit und Sicherheit Wert
gelegt. Um die Sicherheit des Bedieners, die Zuver-
lässigkeit des Produktes, niedrige Unterhaltungsko-
sten, den Garantieanspruch und schließlich auch
die Langlebigkeit der Produkte zu gewährleisten
ist der korrekte Aufbau und die richtige Bedienung
genauso notwendig wie regelmäßige Wartung und
ausreichende Pflege.
Unsere Bühnen erfüllen oder übertreffen alle Sicher-
heitsstandards der Länder, in die wir sie verkaufen.
Europäische Regelungen beispielsweise verpflich-
ten alle 12 Monate während des Betriebs der Bühne
zu einer Wartung durch qualifiziertes Fachpersonal.
Um die größtmögliche Verfügbarkeit und Funktions-
fähigkeit der Hubanlage zu gewährleisten, sind die
aufgeführten Reinigungs­, Pflege­ und Wartungsar-
beiten durch eventuelle Wartungsverträge sicher-
zustellen.
Die Hubanlage ist in regelmäßigen Abständen
gemäß nachfolgendem Plan zu warten. Bei inten-
sivem Betrieb und bei höherer Verschmutzung ist
das Wartungsintervall zu verkürzen.
Während der täglichen Nutzung ist die Gesamtfunk-
tion der Hubanlage zu beobachten. Bei Störungen
oder Leckage muss der Kundendienst benachrich-
tigt werden.
Um die Wartungsarbeiten zu vereinfachen, folgen
sie den Anweisungen auf dem Wartungsaufkleber
der sich je nach Hebebühnenausführung am Ag-
gregat befindet.
7.1

Wartungsplan der Anlage

Vor Beginn der Wartung ist eine Netz-
trennung vorzunehmen. Die Anlage
ist gegen unbeabsichtigtes Absenken
und gegen unbefugtes Betreten abzu-
sichern.
7.2
Bei Bedarf oder sichtbarer Beschädigung
7.2.1 Wartung 1 x jährlich
• Zustand des Typenschildes, Tragfähigkeitsanga-
ben und Aufkleber prüfen. Bei Beschädigungen
oder Unlesbarkeit sind diese auszutauschen.
• Zustand des Typenschildes, Tragfähigkeitsanga-
ben und Aufkleber prüfen. Bei Beschädigungen
oder Unlesbarkeit sind diese auszutauschen.
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• Kolbenstangen der Hubzylinder von Sand und
Schmutz befreien.
• Abstreifer auf Beschädigungen prüfen.
• Bewegliche Teile wie Gelenkbolzen und DU-La-
ger, Gleitstücke, Gleitflächen, Laufrollen reinigen,
sowie auf Verschleiß überprüfen und gegebe-
nenfalls austauschen.
• Die beweglichen Teile wie Gelenkbolzen, Gleit-
stücke, Gleitfläche säubern auf Verschleiß prüfen
und leicht einfetten. Eine Überschmierung ist zu
vermeiden.
• Polymerauflagen überprüfen und gegebenen-
falls erneuern.
• Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen auf
Funktion prüfen.
• Der Zustand und die Funktion des Mobilsets prüfen.
• Leichtgängigkeit der Deichsel (8), Lenkrolle (6)
und Radachsen (9) prüfen.
• Das Hydrauliköl sollte nach Herstellerangaben
im normalen Betrieb mindestens alle zwei Jah-
re gewechselt werden. Verschiedenste Umge-
bungseinflüsse z.B. Standort, Temperaturschwan-
kungen, intensiver Betrieb etc. können Einfluss
auf die Qualität des Hydrauliköl Öls nehmen. Aus
diesem Grund ist bei der jährlichen Sicherheitsprü-
fung bzw. Wartung das Öl zu kontrollieren.
Das Öl ist unter anderem verschlissen wenn es
eine milchige Farbe aufweist bzw. wenn das Hy-
drauliköl unangenehm riecht.
Zum Wechseln des Öles ist die Hebebühne in die
unterste Stellung zu senken, dann das Öl aus dem
Ölbehälter saugen und den Inhalt erneuern.
Der Hersteller empfiehlt ein hochwertiges, sau-
beres Hydrauliköl. Die benötigte Ölmenge und
Typ entnehmen sie den technischen Daten. Das
Hydrauliköl muss sich nach dem Einfüllen zwi-
schen der oberen und unteren Markierung des
Ölpeilstabes befinden oder ca. 2 cm unter der
Einfüllöffnung.
Das Altöl ist vorschriftsmäßig an die dafür vorgese-
henen Stellen zu entsorgen (Auskunftspflicht über
Entsorgungsstellen hat das Landratsamt, Umwelt-
schutzamt oder das Gewerbeaufsichtsamt).
• Alle Schweißnähte sind einer Sichtprüfung zu un-
terziehen. Bei Rissen oder Brüchen von Schweiß-
nähten ist die Anlage stillzulegen und die Herstel-
lerfirma zu kontaktieren.
• Pulverbeschichtung überprüfen gegebenenfalls
ausbessern.
Beschädigungen durch äußere Einwirkungen
sind sofort nach Erkennen zu behandeln. Bei
Nichtbehandlung der Stellen, kann durch Unter-
wanderung von Ablagerungen aller Art die Pul-
verbeschichtung weiträumig und dauerhaft be-
schädigt werden.
Diese Stellen sind leicht anzuschleifen (120 Korn)
zu reinigen und zu entfetten. Danach mit einem
geeigneten Ausbesserungslack (RAL Nr. beach-
ten) nacharbeiten.
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