Entsorgung
6
Entsorgung
6.1
Verschrottung
Bei der Verschrottung des Geräts sind die zu diesem Zeitpunkt gültigen interna-
tionalen, nationalen und regionalspezifischen Gesetze und Vorschriften einzu-
halten.
Achten Sie darauf, dass stoffliche Wiederverwertbarkeit, Demontier- und Trenn-
barkeit von Werkstoffen und Baugruppen ebenso berücksichtigt werden, wie
Umwelt- und Gesundheitsgefahren bei Recycling und Entsorgung.
Materialgruppen, wie Kunststoffe und Metalle unterschiedlicher Art, sind sortiert
dem Recycling- bzw. Entsorgungsprozess zuzuführen.
6.2
Entsorgung elektrotechnischer und elektronischer Bauteile
Die Entsorgung und Verwertung elektrotechnischer und elektronischer Bauteile
hat entsprechend den jeweiligen Gesetzen bzw. Landesverordnungen zu erfol-
gen.
26