18
Abbildung 22 / Figure 22
Abbildung 23 / Figure 23
3.10 Abgasverluste
Berechnung der Abgasverluste für Heizöl EL nach 1. BImSchV:
q
= (t
- tL) x ((A
/ CO
) + B)
A
A
1
2
q
= Abgasverluste in %
A
t
= Abgastemperatur in °C
A
t
= Verbrennungslufttemperatur in °C
L
CO
= Volumengehalt an Kohlendioxyd im tr. Abgas in %
2
A
= Faktor für Erdgas = 0,37
1
B
= Faktor für Erdgas = 0,009
Beispiel:
Abgastemperatur
Verbrennungslufttemperatur
Kohlendioxydgehalt
q
= (169 - 18) x ((0,37 / 9,5) + 0,009) = 7,240 %
A
Abgasverluste
Aufgrund der 1. BImSchV sind die Wärmeerzeuger so zu betreiben,
dass ihre Abgasverluste, bezogen auf die jeweilige Feuerungsleis-
tung, die dort aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten. Die
1. BImSchV schreibt ab dem 01.11.1996 neue Grenzwerte für die
Abgasverluste von Öl- und Gasfeuerungen vor. Betroffen sind alle
Kessel, die ab dem 01.01.1998 eingebaut oder wesentlich geän-
dert werden. Dazu dienen Messungen, die bei Heizungsanlagen ab
11 kW und bei Warmwasserbereitungsanlagen ab 28 kW jährlich
einmal wiederholt werden.
Abgasverluste nach der 1. BImSchV
Nennwärme-
bis 31.12.82
leistung
errichtet
04 - 25 kW
15 %
25 - 50 kW
14 %
über 50 kW
13 %
In der 1. BImSchV wurden für die Altanlagen Übergangszeiten
festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt diese Anlagen die nach dem
01.01.1998 gültigen Grenzwerte erfüllen müssen. Die Zeiträume
richten sich nach einer Einstufungsmessung durch den Schorn-
steinfeger, die bis zum 01.11.1998 im Rahmen der jährlichen Über-
prüfung durchgeführt werden muss. In nachstehender Tabelle sind
die Einstufungskriterien dargestellt.
Einstufungskriterien und Erfüllungszeitpunkt für den Abgas-
verlust von Altanlagen
Leistung
in kW
keine
bis 100
01.11.2004 01.11.2003 01.11.2002
über 100
01.11.2004 01.11.2003 01.11.2002
Die Rußzahl muss hierbei für Anlagen mit Gebläsebrenner, die
nach dem 01.10.1988 bzw. im Beitrittsgebiet nach dem 03.10.1990
errichtet wurden < 1 sein, für Anlagen die vor diesem Datum errich-
tet und nicht wesentlich geändert wurden beträgt die Rußzahl < 2.
t
= 169°C
A
t
= 18°C
L
CO
= 9,5 %
2
q
= 7,2 %
A
ab 01.01.83
ab 01.10.88
ab 01.01.98
errichtet
errichtet
errichtet
14 %
12 %
11 %
13 %
11 %
10 %
12 %
10 %
Überschreitung in %
1 %
2 %
3 %
01.11.2001
01.11.1999
9 %