8
Das Anschlusskabel mit der Druck-
schraube Pos. 8, in der Schutzkappe
festdrehen (siehe Punkt 6.3).
Die Demontage erfolgt in umgekehrter
Reihenfolge. Um die Schutzkappe wieder zu
lösen werden mit dem Demontagewerkzeug
Pos. 13, die Rastflügel, wie in Bild 4 dargestellt
aus der Nut der Komponente Pos. 1, herausge-
drückt und die Schutzkappe abgezogen.
6.2
Öffnen des Gerätes/
Elektrischer Anschluss
Vor Öffnen der Geräte (abziehen der
Schutzkappe) ist die Spannungsfreiheit
sicherzustellen bzw. sind geeignete Schutz-
maßnahmen zu ergreifen.
Der elektrische Anschluss des Betriebsmittels
darf nur durch Fachpersonal erfolgen
(EN/IEC 60079-14).
Die ordnungsgemäß abisolierten Anschlusslei-
tungen der Kabel sind unter Berücksichtigung
einschlägiger Vorschriften anzuschließen.
Zur Aufrechterhaltung der Zündschutzart ist
der Leiteranschluss mit besonderer Sorgfalt
durchzuführen.
Die Isolation der Anschlussleitungen muss bis
an die Klemme heranreichen. Der Leiter
selbst darf nicht beschädigt sein.
Die minimal und maximal anschließbaren
Leiterquerschnitte sind zu beachten
(siehe technische Daten).
Alle Schrauben und / oder Muttern der An-
schlussklemmen, auch die der nicht benutzten,
sind fest anzuziehen.
Die Standardklemmen sind zum Direktanschluss
von Leitern mit Kupferadern ausgelegt.
Das Schaltbild der Einbaukomponenten ist auf
den Komponenten oder in der Betriebsanleitung
angegeben.
6.3
Kabel-und Leitungseinführungen (KLE);
Verschlussstopfen
Es ist darauf zu achten, dass bei der Installation
der Kabel, die für den Leitungsdurchmesser
geeigneten Dichtungseinsätze der Kabeleinfüh-
rung der Schutzkappe verwendet werden.
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die Druckschraube der Kabelein-
führung fest anzuziehen.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
Explosionsgeschützte Steuergeräte GHG 418
6.4
Schließen des Gerätes
Alle Fremdkörper sind aus dem Gerät zu
entfernen.
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart ist die Schutzkappe und das Bedienele-
ment korrekt gemäß den Anweisungen unter
Punkt 6.1 (Montage), zu montieren.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
6.5
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind die
in den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen.
Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die
korrekte Funktion und Installation des Betriebs-
mittels und der Einbaukomponenten (Signal-
leuchte, Taster usw.) in Übereinstimmung mit
dieser Betriebsanleitung und anderen anwendba-
ren Bestimmungen zu überprüfen.
Unsachgemäßer Betrieb der Steuergeräte
kann zum Verlust der Garantie führen.
7
Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln in explosionsge-
fährdeten Bereichen geltenden nationalen
Bestimmungen sind einzuhalten
(EN/IEC 60 079-17).
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungsfreiheit
sicherstellen bzw. geeignete Schutzmaßnah-
men ergreifen.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhängig-
keit von den Einsatzbedingungen vom Betreiber
festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die Teile,
von denen die Zündschutzart abhängt, zu prüfen
(z.B. Unversehrtheit der druckfesten Komponen-
ten, des Gehäuses, der Dichtungen und der
Kabeleinführung), sowie die Schaltwerksfunkti-
on.
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden,
dass Instandsetzungsarbeiten erforderlich sind,
ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung zu
beachten.
8
Reparatur / Instandsetzung /
Änderung
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen dürfen
nur mit COOPER CROUSE-HINDS / CEAG
Originalersatzteilen vorgenommen werden.
Bei Schäden an der druckfesten Kapselung ist
nur ein Austausch zulässig. Im Zweifelsfalle
ist das betroffene Betriebsmittel an COOPER
CROUSE-HINDS / CEAG zur Reparatur
zurückzugeben.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von COOPER CROUSE-
HINDS / CEAG oder einer qualifizierten
Elektrofachkraft in Übereinstimmung mit
national geltenden Regeln durchgeführt
werden (EN/IEC 60 079-19).
Umbauten oder Änderungen am Betriebsmittel
sind nicht gestattet.
Bei Austausch einzelner Einbaukomponenten
(Taster usw.) ist Pkt. 6.2 "Öffnen des Gerätes /
Elektrischer Anschluss" zu beachten.
9
Entsorgung /
Wiederverwertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels und der
Einbaukomponenten (Messinstrument,
Signalleuchte, Taster usw.) sind die jeweils
geltenden nationalen Abfallbeseitigungsvorschrif-
ten zu beachten.
Zur Erleichterung der Wiederverwertbarkeit von
Einzelteilen sind Kunststoffteile mit dem
Kennzeichen des verwendeten Kunststoffes
versehen.
Programmänderungen und -ergänzungen sind
vorbehalten.
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