95 % betragen.
�
Stellen Sie das Gerät an einem kühlen und
gut belüfteten Ort auf.
�
Setzen Sie das Gerät KEINER hohen
elektromagnetischen Strahlung oder
staubigen Umgebungen aus.
�
Richten Sie das Objektiv NICHT auf die
Sonne oder eine andere helle Lichtquelle.
�
Achten Sie bei Verwendung eines
Lasergeräts darauf, dass das Objektiv des
Geräts nicht dem Laserstrahl ausgesetzt
wird. Andernfalls könnte es durchbrennen.
�
Richten Sie das Objektiv NICHT auf die
Sonne oder eine andere helle Lichtquelle.
�
Das Gerät ist für den Innen- und
Außenbereich geeignet, darf jedoch nicht
in feuchten Umgebungen eingesetzt
werden.
Die Schutzart ist IP 54.
�
Transportwesen
�
Bewahren Sie das Gerät beim Transport in
der ursprünglichen oder einer
vergleichbaren Verpackung auf.
�
Bewahren Sie das gesamte
Verpackungsmaterial nach dem
Auspacken für zukünftigen Gebrauch auf.
Im Falle eines Fehlers müssen Sie das
Gerät in der Originalverpackung an das
Werk zurücksenden. Beim Transport ohne
Originalverpackung kann das Gerät
beschädigt werden und wir übernehmen
keine Verantwortung.
�
Lassen Sie das Produkt NICHT fallen und
vermeiden Sie heftige Stöße. Halten Sie
das Gerät von magnetischen Störungen
fern.
Notruf
Sollten sich Rauch, Gerüche oder Geräusche
in dem Gerät entwickeln, so schalten Sie es
unverzüglich aus und ziehen Sie den
Netzstecker. Wenden Sie sich dann an den
Kundendienst.
Anschrift des Herstellers
Raum 313, Einheit B, Gebäude 2, 399
Danfeng-Straße, Gemarkung Xixing,
Stadtbezirk Binjiang, Hangzhou, Zhejiang
310052, China
Hangzhou Microimage Software Co., Ltd.
INFORMATIONEN FÜR PRIVATE
HAUSHALTE
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten:
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall
geworden sind, werden als Altgeräte
bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben
diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll,
sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen:
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, die zerstörungsfrei aus
dem Altgerät entnommen werden können, im
Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen.
Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer
Vorbereitung zur Wiederverwendung unter
Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten aus privaten
Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von
Herstellern oder Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen
unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig
sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² für Elektro- und
Elektronikgeräte sowie diejenigen
Lebensmittelgeschäfte mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei
Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager-
und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen
oder die gesamten Lager- und Versandflächen
mindestens 800 m² betragen. Vertreiber
haben die Rücknahme grundsätzlich durch
geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit
der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes
besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern
unter anderem dann, wenn ein neues
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