Das Anzeichnen der Endkanten der Verschlussklappen muss selbstverständlich im
rechten Winkel zur Rumpflängsachse erfolgen. Die Breite der Rumpföffnung beträgt
bei Best.-Nr. 6097 55 mm, bei Best.-Nr. 6098 65 mm.
Mit einer feinen Säge oder Diamant-Trennscheibe am besten an einem Stahllineal
entlang, werden nun die Verschlussklappen aus dem Rumpf herausgesägt. Das
herausgetrennte Teil in der Mitte, der Naht des Rumpfes entlang, trennen so dass
zwei Klappen vorliegen, rechts und links kennzeichnen. Die Schnittkanten mit feinem
Schleifpapier versäubern. Damit die Klappen im späteren Betrieb beim Verschließen
nicht in den Rumpf fallen, werden an der Naht des Rumpfes, mit ca. 3 mm
Überstand, hinten und vorne aus dünnem Sperrholz Anschläge auf die
Rumpfinnenseite geklebt.
Je nach Länge der Klappen werden diese mit zwei bzw. drei Scharnieren
(Best.-Nr. 3665.3) am Rumpf befestigt.
Für die Scharniere (Best.-Nr. 3665.3) müssen aus dem Rumpf Aussparungen,
4x8mm herausgefeilt werden.
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12/2009
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