Identifizierung des Gerätes
·Das Gleitsegel wird an Hand der Musterzulassungs- bzw. Gütesiegelplakette und des
Typenschildes identifiziert
·Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu
überprüfen
Sichtkontrolle der Kappe
·Obersegel, Untersegel, Eintritts- und Austrittskante, Zellzwischenwände, Nähte
Leinenloops werden auf Risse, Scheuerstellen, Dehnung, Beschädigung der
Beschichtung, sachgemässe Ausführung von eventuellen Reparaturen und sonstige
Auffälligkeiten untersucht.
·Eventuell notwendige Reparaturen sind nur mit den Originalmaterialien nach Anweisung
des Herstellers durchzuführen.
Sichtkontrolle der Leinen
·Sämtliche Leinen sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B.
Beschädigungen der Nähte oder des Mantels, Risse, Knicke, Scheuerstellen,
Kernaustritte, Verdickungen usw.
·Beschädigte Leinen sind durch Originalmaterial (Leine und Faden) in identischer
Verarbeitung zu ersetzen.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
·Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B.
Beschädigungen
der
Nähte
oder
Leinenschlösser sind auf Beschädigungen zu überprüfen und es ist zu kontrollieren, ob
sie fest geschlossen sind.
·Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll beschleunigt) ist unter 5daN Last
zu vermessen. Toleranzwert: +/-5mm
·Beschädigte Leinenschlösser müssen ersetzt werden. Beschädigte Tragegurte müssen
ersetzt oder nach Anweisung des Herstellers repariert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5daN Last nach Anweisung des Herstellers. Toleranzwert +/-10
mm darüber hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers
zulässig.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese erfolgt unter 20 daN Last nach Anweisung des Herstellers. Maximal zulässiger
Rückstellwert + 10 mm darüber hinaus gehende Toleranzen sind im Einzelfall nach
Ermessen des Prüfers zulässig.
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Risse,
Knicke,
Scheuerstellen
usw.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Bei Aramidleinen wird je eine mittlere Stammleine, Mittelleine und Galerieleine der A-
und B-Ebene bis zur Bruchlast belastet. Die minimal erforderliche Festigkeit beträgt
für die Summe aller A- und B-Stammleinen 8G bezogen auf das maximal zulässige
Startgewicht und für die Summe aller übrigen Stammleinen 6G. Die darüberliegenden
Leinen müssen insgesamt mindestens die Festigkeit der darunterliegenden Leine
haben.
Kontrolle der Kappenfestigkeit
Diese erfolgt nach Herstelleranweisung entsprechend der TS-108 Norm. Grenzwert
ebenfalls entsprechend TS-108 Norm.
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit
Erfolgt nach Herstelleranweisung mit der Kretschmer Textiluhr. Der Grenzwert beträgt
15 Sek.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung
Im Normalfall besteht bei Einhaltung der oben angegebenen Toleranzwerte kein Grund
die Trimmung oder Einstellung zu ändern. Im Einzelfall liegt es jedoch im Ermessen
des Prüfers eine Trimm-Korrektur vorzunehmen, z.B. wenn sämtliche Toleranzen der
A-Leinen im Plus-Bereich und sämtliche Toleranzen der D-Leinen im Minus-Bereich
liegen.
Die
Checkflug
Im Normalfall ist bei Befolgen der vorliegenden Verfahrensanweisungen kein Checkflug
erforderlich. Sollten besondere Umstände vorliegen liegt es im Ermessen des Prüfers
einen Checkflug vorzunehmen. Hierbei sind die Anweisungen des Herstellers zu
beachten.
Dokumentation
Die jeweiligen Prüfergebnisse, die Beurteilung des Gesamtzustandes des Gleitsegels,
sowie Reparaturen und Korrekturen sind im Prüfprotokoll des Herstellers festzuhalten.
Die Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinenlängen sind im Leinenmessblatt festzuhalten.
Das Prüfprotokoll und das Leinenmessblatt ist zusammen mit dem Betriebshandbuch
aufzubewahren. Dem Hersteller ist unverzüglich eine Kopie des Prüfprotokolls und
des Leinenmessblatts auszuhändigen. Die Durchführung der Nachprüfung, sowie die
Fälligkeit zur nächsten Nachprüfung ist mit Datum und Unterschrift des Prüfers und
dessen Prüfernummer auf oder neben dem Typenschild festzuhalten.
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