lung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungs-
gemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückgabe
ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen
auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die
folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altge-
räten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro-
und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
• Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von min-
destens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im pri-
vaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte,
Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt. Für
die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen
IT- u. Telekommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rücknahme
müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutba-
rer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes
an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie
das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandels-
geschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zu-
rückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf
drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Sie können sich bei Ihrem Händler über Rückgabemöglichkeiten
vor Ort informieren.
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die
aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können,
müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt als
Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene
Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich,
bevor Sie es zurückgeben.
Entsorgung der Batterien
• Die verbrauchten, vollkommen entladenen Batterien dürfen
nicht im Hausmüll entsorgt werden. Entsorgen Sie die Batte-
rien über speziell gekennzeichnete Sammelbehälter, Sonder-
müllannahmestellen oder über den Elektrohändler. Sie sind
gesetzlich dazu verpflichtet, die Batterien korrekt zu entsor-
gen.
18