Anschlussart Y
Wenn ein Ersatz der Netzanschlussleitung erforderlich
ist, ist dies vom Hersteller oder seinem Vertreter aus-
zuführen, um Sicherheitsgefährdungen zu vermeiden.
Anschlüsse und Reparaturen der elektrischen Aus-
rüstung dürfen nur von einer Elektro-Fachkraft durch-
geführt werden.
Bei Rückfragen bitte folgende Daten angeben:
• Stromart des Motors
• Daten des Maschinen-Typenschildes
• Daten des Motor-Typschildes
11. Aufbewahrung und Transport
1.
Bewahren Sie das Elektrowerkzeug bei Nichtbe-
nutzung an einem trockenen, gut belüfteten Ort
außer Reichweite von Kindern, z. B. auf einem ho-
hen Schrank oder einem verschlossenen Ort, auf.
2.
Bewahren Sie die das Elektrowerkzeug, Bedie-
nungsanleitung und ggf. Zubehör nach Möglich-
keit zusammen in der Originalverpackung auf.
So haben Sie alle Informationen und Teile stets
griffbereit.
3.
Tragen Sie das Elektrowerkzeug stets an den
Griffflächen.
4.
Verpacken Sie das Elektrowerkzeug zur Vermei-
dung von Transportschäden oder verwenden Sie
die Originalverpackung.
5.
Schützen Sie das Elektrowerkzeug vor Vibrati-
onen und Erschütterungen, insbesondere beim
Transport in Fahrzeugen.
12. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
16 | DE
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
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