Überarbeitet am:
12.09.2022
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Stoffname
EG-Nr.
Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
115-10-6
Dimethylether
204-065-8
Flam. Gas 1; H220
2634-33-5
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
220-120-9
Acute Tox. 4, Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1, Skin Sens. 1, Aquatic Acute 1; H302 H315 H318 H317
H400
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE
CAS-Nr.
EG-Nr.
Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE
2634-33-5
220-120-9
oral: ATE = 500 mg/kg Skin Sens. 1; H317: >= 0,05 - 100
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit und
vorhandener Atmung in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Beschmutzte, getränkte Kleidung
sofort ausziehen.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort Augenarzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Reichlich Wasser in
kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Sofort Arzt hinzuziehen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
alkoholbeständiger Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid (CO2).
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid Kohlendioxid (CO2). Explosions- und Brandgase nicht
einatmen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Revisions-Nr.: 1,2 - Ersetzt die Version: 1
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Roller's Rubinol Spray
Artikel-Nr.: 140115 A
Index-Nr.
603-019-00-8
613-088-00-6
Stoffname
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
REACH-Nr.
01-2119472128-37
D - DE
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Anteil
10 - < 20 %
< 0,1 %
Anteil
< 0,1 %
Druckdatum: 14.11.2022