Überarbeitet am:
12.09.2022
Zusätzliche Hinweise
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht
in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Allgemeine Hinweise
Schutzmassnahmen: siehe Abschnitt 7 + 8.
6.2. Umweltschutzmassnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Verschmutzte Gegenstände und Fussboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Weitere Angaben
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäss Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Schutzmassnahmen: siehe Abschnitt 7 + 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Für Frischluft
sorgen. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Zu vermeidende Bedingungen: Aerosolerzeugung/-bildung.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Dampfkonzentrationen in der Luft und ein Überschreiten der
Arbeitsplatzgrenzwerte vermeiden. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und
andere Zündquellen ferngehalten werden. Im Gasraum geschlossener Gebinde können sich, insbesondere bei
Wärmeeinwirkung, Dämpfe entzündlicher Lösemittel ansammeln. Feuer und Zündquellen sind deshalb
fernzuhalten. Erdung von Behältern, Apparaturen, Pumpen und Absaugeinrichtungen vorsehen. Funkenarmes
Werkzeug verwenden. Empfehlung: Antistatische Schuhe und Arbeitskleidung tragen.
Hinweise zu allgemeinen Hygienemassnahmen am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Schützen gegen: Frost. Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Behälter dicht
geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
MAK-Werte (Suva, 1903.d)
CAS-Nr.
Stoff
115-10-6
Dimethylether
102-71-6
Triethanolamin (einatembar)
Revisions-Nr.: 1,2 - Ersetzt die Version: 1
Sicherheitsdatenblatt
gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Roller's Rubinol Spray
Artikel-Nr.: 140115 A
ppm
1000
-
-
CH - DE
mg/m³
F/ml
Kategorie
1910
MAK-Wert 8 h
5
MAK-Wert 8 h
5
Kurzzeitgrenzwert
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Herkunft
Druckdatum: 14.11.2022