Anleitung STR 300 L_SPK1
Achtung
Laserstrahlung
Nicht in den Strahl blicken!
Laserspezifikation
nach EN 60825-1: 2001
Laser Klasse 2
1894S-8X17
Ï: 650 nm
P: < 1 mW
Achtung:
Laserstrahlung
Nicht in den Strahl blicken
Laserklasse 2
Schützen Sie sich und Ihre Umwelt durch geeignete
Vorsichtsmaßnahmen vor Unfallgefahren.
Nicht direkt mit ungeschützten Augen in den
Laserstrahl blicken.
Niemals direkt in den Strahlengang blicken.
Den Laserstrahl nie auf reflektierende Flächen,
Personen oder Tiere richten. Auch ein Laser-
strahl mit geringer Leistung kann Schäden am
Auge verursachen.
Vorsicht - wenn andere als die hier angegebenen
Verfahrensweisen ausgeführt werden, kann dies
zu einer gefährlichen Strahlungsexposition
führen.
Lasermodul niemals öffnen.
Wenn das Messwerkzeug längere Zeit nicht be-
nutzt wird, sollten die Batterien entfernt
werden.
1. Gerätebeschreibung (Abb. 1/2)
1. Standfüße
2. Diamanttrennscheibe
3. Wanne
4. Arbeitstisch
5. Winkelanschlag
6. Anschlagschiene
7. Führungsschiene
8. Trennscheibenschutz
9. Handgriff
10. Sterngriffschraube für Winkeleinstellung
11. Sterngriffschraube für Transportsicherung
12. Flügelschrauben
13. Kühlwasserpumpe
14. Schlauch
15. Motor
16. Ein-/Ausschalter
17. Winkelskala
07.09.2006
13:38 Uhr
Seite 7
2. Lieferumfang
Steintrennmaschine
Wanne(3)
Kühlwasserpumpe (13)
Winkelanschlag (5)
Standfüße (1)
3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Steintrennmaschine kann für übliche Schneid-
arbeiten an Betonplatten, Pflastersteinen , Marmor-
und Granitplatten, Ziegel, Fliesen und ähnlichem
entsprechend der Maschinengröße verwendet
werden. Sie ist für Heim- und Handwerk konzipiert.
Das Schneiden von Holz und Metall ist nicht erlaubt.
Die Maschine darf nur nach Ihrer Bestimmung
verwendet werden. Jede weitere darüber hinaus-
gehende Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß.
Für daraus hervorgehende Schäden oder
Verletzungen aller Art haftet der Benutzer/Bediener
und nicht der Hersteller. Es dürfen nur für die
Maschine geeignete Trennscheiben verwendet
werden. Die Verwendung von Sägeblättern ist
untersagt. Bestandteil der bestimmungsgemäßen
Verwendung ist auch die Beachtung der Sicherheits-
hinweise, sowie der Montageanleitung und der
Betriebshinweise in der Bedienungsanleitung.
Personen, die die Maschine bedienen und warten,
müssen mit dieser vertraut und über mögliche
Gefahren unterrichtet sein. Darüberhinaus sind die
geltenden UVV-Vorschriften genauestens zu
beachten. Sonstige allgemeine Regeln in arbeits-
medizinischer und sicherheitstechnischen Bereichen
sind zu beachten. Veränderungen an der Maschine
schließen eine Haftung des Herstellers und daraus
entstehenden Schäden gänzlich aus. Trotz
bestimmungsgemäßer Verwendung können
bestimmte Restrisikofaktoren nicht vollständig
ausgeräumt werden. Bedingt durch Konstruktion und
Aufbau der Maschine können folgende Punkte
auftreten:
Berührung der Diamanttrennscheibe im nicht ab-
gedeckten Bereich.
Eingreifen in die laufende Diamanttrennscheibe.
Herausschleudern eines fehlerhaften Diamant-
aufsatzes der Trennscheibe.
Von Werkstücken und Werkstückteilen.
Gehörschäden bei Nichtverwendung des nötigen
Gehörschutzes.
D
7