Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte
Vertreiber verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte
kostenlos zurückzunehmen.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit
einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² und
Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr
oder beständig Elektro- und Elektronikgeräte abgeben
und verkaufen, sind unter den folgenden Umständen zur
Rücknahme von Geräten verpflichtet:
1. Beim Verkauf eines neuen Elektro- oder
Elektronikgeräts muss der Vertreiber ein Altgerät
desselben Gerätetyps kostenlos zurücknehmen,
das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie
das neue Gerät bereitstellt. Dies muss an dem
Standort, an dem das Gerät abgegeben wird, oder
in unmittelbarer Nähe geschehen. Privathaushalte
gelten auch als der Ort, an dem das Gerät
abgegeben wird, sofern das Produkt dorthin geliefert
wird: In diesem Fall werden Altgeräte ohne Kosten
für den Endbenutzer abgeholt.
2. Der Vertreiber muss Altgeräte mit einem
Durchmesser von weniger als 25 cm auf Wunsch
des Endbenutzers an der Verkaufsstelle oder in
unmittelbarer Nähe zurücknehmen. Diese Rückgabe
muss nicht mit dem Kauf von Elektro- oder
Elektronikgeräten in Verbindung stehen und ist auf
drei Altgeräte pro Gerätetyp beschränkt.
Bei Abschluss des Kaufvertrags für ein neues
Elektro- oder Elektronikgerät muss der Vertreiber den
Endbenutzer über sein Recht informieren, das Altgerät
zurückzugeben oder kostenlos abholen zu lassen, und
den Endbenutzer fragen, ob er beabsichtigt, ein Altgerät
bei der Lieferung des neuen Geräts zurückzugeben.
Dies gilt auch für den Vertrieb über Telekommunikation,
wenn die Lager- und Versandfläche für Elektro- und
Technische Daten
Motor
Motortyp
Drehzahl der Abtriebswelle, 1/min
Gewicht
Gewicht (nur Aggregat), kg/lb
Gewicht (Netzteil inkl. Akku BLi200) kg/lb
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Elektronikgeräte mindestens 400 m² beträgt oder wenn
die gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800
m² beträgt, wobei die kostenlose Abholung von Elektro-
oder Elektronikgeräten auf die folgenden Kategorien
beschränkt ist:
•
•
•
Für alle anderen Elektro- und Elektronikgeräte muss
der Vertreiber entsprechende Rücknahmestellen in
angemessener Nähe zum Endverbraucher sicherstellen.
Dies gilt auch für Altgeräte, bei denen keine äußere
Abmessung 25 cm überschreitet, die der Endbenutzer
zurückgeben möchte, ohne ein neues Gerät zu
erwerben.
Datenschutz
Alle Endbenutzer von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
sind dafür verantwortlich, alle personenbezogenen
Daten von den zu entsorgenden Elektro- und Elektronik-
Altgeräten zu löschen.
WEEE-Registrierungsnummer
Husqvarna
Sammlungs- und Verwertungsraten
Gemäß der WEEE-Richtlinie sind die EU-
Mitgliedstaaten verpflichtet, Daten über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte zu sammeln und diese
Daten an die Europäische Kommission zu
übermitteln. Weitere Informationen hierzu finden Sie
auf der BMUV-Website: https://www.bmuv.de/themen/
wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/
elektro-und-elektronikaltgeraete
Technische Angaben
1 (Wärmeüberträger)
2 (Geräte mit Displays) und
4 (große Geräte mit mindestens einer äußeren
Abmessung von mehr als 50 cm)
525iLK zusammen mit zugelassenem Zube-
hör
Husqvarna E-torq BLDC
5800
2,9/6,4
4,2/9,3
10168717
1846 - 005 - 04.06.2024