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Riello 40 G3R Instructions Pour Installation, Utilisation Et Entretien page 39

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2.3.1
Allgemeine Anweisungen und Hinweise
Zur Gewährleistung der Kohärenz muss der Brennstofflieferant in
der Lage sein, die Konformität mit einem anerkannten Qualitäts-
und Managementsystem nachzuweisen, um sicherzustellen,
dass hohe Standards bei der Lagerung, Mischung und Ausliefe-
rung erfüllt werden.
Die Installation des Öllagertanks und dessen Komponenten müs-
sen bereits vorbereitet worden sein, BEVOR der flüssige Biob-
rennstoff eingeleitet wird.
Überprüfungen und Vorbereitung sollten Folgendes beinhalten:
 Bei Neuinstallationen ist sicherzustellen, dass alle Materialien
und Dichtungen im Öltank und in der Versorgungsleitung zum
Brenner mit Biobrennstoffen kompatibel sind. Bei allen Instal-
lationen am Tank muss ein hochwertiger, biokompatibler Ölfil-
ter und ein Zweitfilter mit 60 Mikron vorhanden sein, damit der
Brenner vor Verunreinigungen geschützt ist.
 Sollte ein Öllagertank verwendet werden, ist es, neben den
oben genannten Materialkontrollen, auch unbedingt erforder-
lich zuerst den Tankzustand zu inspizieren, um sicherzustel-
len, dass kein Wasser oder andere Verunreinigungen
vorhanden sind. Der Hersteller empfiehlt eingehend, den
Tank vor dem Befüllen mit Biobrennstoff zu reinigen und die
Ölfilter auszuwechseln; andernfalls reinigt der Biobrennstoff
aufgrund seiner wasseranziehenden Eigenschaft den Tank
wirksam, saugt das vorhandene Wasser auf, das seinerseits
Schäden am Gerät verursacht, die nicht von der Herstellerga-
rantie gedeckt sind.
 Je nach Fassungsvermögen des Öllagertanks und des Ölver-
brauchs kann der Brennstoff über längere Zeit hinweg im
Tank statisch gelagert bleiben, daher empfiehlt der Hersteller
den Öllieferanten hinsichtlich der Verwendung von Biozid-
Additiven im Brennstoff zu konsultieren, um dem Entstehen
von Mikroorganismen im Tank vorzubeugen. Bezüglich der
richtigen Brennstofffiltration empfiehlt der Hersteller sich mit
dem entsprechenden Brennstofflieferanten oder Serviceun-
ternehmen in Verbindung zu setzen. Besondere Vorsicht ist
bei Anwendungen mit zwei Brennstoffen geboten, wo das Öl
über lange Zeit hinweg gelagert werden kann.
 Der Brenner muss entsprechend der Verwendung des Geräts
eingestellt und behördlich abgenommen werden, dabei muss
geprüft werden, dass alle Parameter hinsichtlich der Verbren-
nung den Empfehlungen des technischen Handbuchs des
Geräts entsprechen.
 Der Hersteller empfiehlt, dass die Inline- und Ölpumpenfilter
des Brenners kontrolliert und bei Bedarf, jedoch mindestens
alle 4 Monate während der Verwendung des Brenners, vor
Neuanlauf des Brenners nach langem Stillstand und häufiger
noch bei auftretenden Verunreinigungen ausgewechselt wer-
den. Besondere Vorsicht ist bei der Inspektion und Kontrolle
auf Brennstoffleckagen an Abdichtungsvorrichtungen, Dich-
tungen und Schläuchen geboten.
Allgemeine Informationen und Hinweise
7
2.3.2
Haftungsausschlusserklärung
LESEN
SIE
FOLGENDE
DURCH. DURCH DEN KAUF VON BIOKOMPATIBLEN BREN-
NERN UND/ODER BAUTEILEN ERKENNT DER KUNDE DIE-
SE HAFTUNGSAUSSCHLUSSKLAUSEL AN UND STIMMEN
IHR ZU.
Obwohl die Informationen und Empfehlungen (nachstehend "In-
formationen") in diesem Leitfaden im guten Glauben und in Über-
zeugung ihrer Richtigkeit verfasst und sorgfältig geprüft wurden,
übernimmt der Hersteller (und dessen Tochtergesellschaften)
keine Verantwortung oder Gewährleistung hinsichtlich deren
Vollständigkeit oder Genauigkeit. Die Informationen werden un-
ter der Bedingung gegeben, dass die Personen, die sie erhalten,
die Eignung für deren Zweck vor der Verwendung selbst bestim-
men. Der Hersteller (und dessen Tochtergesellschaften) über-
nimmt in keinem Fall die Haftung für Schäden, gleich welcher Art,
die aus der Verwendung dieser Informationen oder im Vertrauen
darauf entstehen. Mit Ausnahme des hier dargelegten Sachver-
halts gibt der Hersteller (und dessen Tochtergesellschaften) kei-
ne zusätzlichen Zusicherungen in Bezug auf den biokompatiblen
Brenner, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich
bezüglich der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimm-
ten Zweck oder eine bestimmte Verwendung.
In keinem Fall haftet der Hersteller (und dessen Tochtergesell-
schaften) für eventuelle indirekte, durch Unfall herbeigeführte,
spezielle, Folge- oder Nebenschäden, dazu zählen insbesondere
entgangener Gewinn, Schäden bedingt durch entgangenen Ge-
winn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Infor-
mationen, Geräteverlust oder sonstige Vermögensschäden oder
Ausgleichszahlungen für Dienstleistungen, unabhängig davon,
ob auf die Möglichkeit des Eintreten solcher Schäden hingewie-
sen wurde oder nicht.
Mit Ausnahme von Personenschäden ist die Haftung des Her-
stellers auf das Rückgaberecht des Kunden für mangelhafte/
nicht konforme Produkte, wie in der entsprechenden Produktga-
rantie angeführt, beschränkt.
D
ERKLÄRUNG
AUFMERKSAM
20181605

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20181380