2.3.1
Allgemeine Anweisungen und Hinweise
Zur Gewährleistung der Kohärenz muss der Brennstofflieferant in
der Lage sein, die Konformität mit einem anerkannten Qualitäts-
und Managementsystem nachzuweisen, um sicherzustellen,
dass hohe Standards bei der Lagerung, Mischung und Ausliefe-
rung erfüllt werden.
Die Installation des Öllagertanks und dessen Komponenten müs-
sen bereits vorbereitet worden sein, BEVOR der flüssige Biob-
rennstoff eingeleitet wird.
Überprüfungen und Vorbereitung sollten Folgendes beinhalten:
Bei Neuinstallationen ist sicherzustellen, dass alle Materialien
und Dichtungen im Öltank und in der Versorgungsleitung zum
Brenner mit Biobrennstoffen kompatibel sind. Bei allen Instal-
lationen am Tank muss ein hochwertiger, biokompatibler Ölfil-
ter und ein Zweitfilter mit 60 Mikron vorhanden sein, damit der
Brenner vor Verunreinigungen geschützt ist.
Sollte ein Öllagertank verwendet werden, ist es, neben den
oben genannten Materialkontrollen, auch unbedingt erforder-
lich zuerst den Tankzustand zu inspizieren, um sicherzustel-
len, dass kein Wasser oder andere Verunreinigungen
vorhanden sind. Der Hersteller empfiehlt eingehend, den
Tank vor dem Befüllen mit Biobrennstoff zu reinigen und die
Ölfilter auszuwechseln; andernfalls reinigt der Biobrennstoff
aufgrund seiner wasseranziehenden Eigenschaft den Tank
wirksam, saugt das vorhandene Wasser auf, das seinerseits
Schäden am Gerät verursacht, die nicht von der Herstellerga-
rantie gedeckt sind.
Je nach Fassungsvermögen des Öllagertanks und des Ölver-
brauchs kann der Brennstoff über längere Zeit hinweg im
Tank statisch gelagert bleiben, daher empfiehlt der Hersteller
den Öllieferanten hinsichtlich der Verwendung von Biozid-
Additiven im Brennstoff zu konsultieren, um dem Entstehen
von Mikroorganismen im Tank vorzubeugen. Bezüglich der
richtigen Brennstofffiltration empfiehlt der Hersteller sich mit
dem entsprechenden Brennstofflieferanten oder Serviceun-
ternehmen in Verbindung zu setzen. Besondere Vorsicht ist
bei Anwendungen mit zwei Brennstoffen geboten, wo das Öl
über lange Zeit hinweg gelagert werden kann.
Der Brenner muss entsprechend der Verwendung des Geräts
eingestellt und behördlich abgenommen werden, dabei muss
geprüft werden, dass alle Parameter hinsichtlich der Verbren-
nung den Empfehlungen des technischen Handbuchs des
Geräts entsprechen.
Der Hersteller empfiehlt, dass die Inline- und Ölpumpenfilter
des Brenners kontrolliert und bei Bedarf, jedoch mindestens
alle 4 Monate während der Verwendung des Brenners, vor
Neuanlauf des Brenners nach langem Stillstand und häufiger
noch bei auftretenden Verunreinigungen ausgewechselt wer-
den. Besondere Vorsicht ist bei der Inspektion und Kontrolle
auf Brennstoffleckagen an Abdichtungsvorrichtungen, Dich-
tungen und Schläuchen geboten.
Allgemeine Informationen und Hinweise
7
2.3.2
Haftungsausschlusserklärung
LESEN
SIE
FOLGENDE
DURCH. DURCH DEN KAUF VON BIOKOMPATIBLEN BREN-
NERN UND/ODER BAUTEILEN ERKENNT DER KUNDE DIE-
SE HAFTUNGSAUSSCHLUSSKLAUSEL AN UND STIMMEN
IHR ZU.
Obwohl die Informationen und Empfehlungen (nachstehend "In-
formationen") in diesem Leitfaden im guten Glauben und in Über-
zeugung ihrer Richtigkeit verfasst und sorgfältig geprüft wurden,
übernimmt der Hersteller (und dessen Tochtergesellschaften)
keine Verantwortung oder Gewährleistung hinsichtlich deren
Vollständigkeit oder Genauigkeit. Die Informationen werden un-
ter der Bedingung gegeben, dass die Personen, die sie erhalten,
die Eignung für deren Zweck vor der Verwendung selbst bestim-
men. Der Hersteller (und dessen Tochtergesellschaften) über-
nimmt in keinem Fall die Haftung für Schäden, gleich welcher Art,
die aus der Verwendung dieser Informationen oder im Vertrauen
darauf entstehen. Mit Ausnahme des hier dargelegten Sachver-
halts gibt der Hersteller (und dessen Tochtergesellschaften) kei-
ne zusätzlichen Zusicherungen in Bezug auf den biokompatiblen
Brenner, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich
bezüglich der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimm-
ten Zweck oder eine bestimmte Verwendung.
In keinem Fall haftet der Hersteller (und dessen Tochtergesell-
schaften) für eventuelle indirekte, durch Unfall herbeigeführte,
spezielle, Folge- oder Nebenschäden, dazu zählen insbesondere
entgangener Gewinn, Schäden bedingt durch entgangenen Ge-
winn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Infor-
mationen, Geräteverlust oder sonstige Vermögensschäden oder
Ausgleichszahlungen für Dienstleistungen, unabhängig davon,
ob auf die Möglichkeit des Eintreten solcher Schäden hingewie-
sen wurde oder nicht.
Mit Ausnahme von Personenschäden ist die Haftung des Her-
stellers auf das Rückgaberecht des Kunden für mangelhafte/
nicht konforme Produkte, wie in der entsprechenden Produktga-
rantie angeführt, beschränkt.
D
ERKLÄRUNG
AUFMERKSAM
20181605