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Riello 40 G3R Instructions Pour Installation, Utilisation Et Entretien page 37

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2.1.4
Übergabe der Anlage und der
Bedienungsanleitung
Bei der Übergabe der Anlage ist es erforderlich, dass:
 die Bedienungsanleitung vom Lieferant der Anlage dem
Anwender mit dem Hinweis übergeben wird, dass es im
Installationsraum des Wärmeerzeugers aufzubewahren ist.
 Auf der Bedienungsanleitung angegeben sind:
– die Seriennummer des Brenners;
.........................................................................................
– die Anschrift und Telefonnummer der nächstgelegenen
Kundendienststelle;
.........................................................................................
.........................................................................................
.........................................................................................
2.2
Garantie und Haftung
Der Hersteller garantiert für seine neuen Produkte ab dem Datum
der Installation gemäß den gültigen Bestimmungen und / oder
gemäß dem Kaufvertrag. Prüfen Sie bei erstmaliger Inbetrieb-
nahme, ob der Brenner unversehrt und vollständig ist.
Die Nichteinhaltung der Angaben in diesem
Handbuch, Nachlässigkeit beim Betrieb, eine fal-
sche Installation und die Vornahme von nicht ge-
nehmigten Änderungen sind ein Grund für die
ACHTUNG
Aufhebung der Garantie seitens des Herstellers,
die dieser für den Brenner gewährt.
Im Besonderen verfallen die Garantie- und Haftungsansprüche
bei Personen- und / oder Sachschäden, die auf einen oder meh-
rere der folgenden Gründe rückführbar sind:
 falsche Installation, Inbetriebnahme, Einsatz und Wartung des
Brenners;
 falscher, fehlerhafter und unvernünftiger Einsatz des Bren-
ners;
 Eingriffe durch unbefugtes Personal;
 Vornahme von nicht genehmigten Änderungen am Gerät;
 Verwendung des Brenners mit defekten, falsch angebrachten
und/oder nicht funktionstüchtigen Sicherheitsvorrichtungen;
 Installation zusätzlicher Bauteile, die nicht gemeinsam mit
dem Brenner einer Abnahmeprüfung unterzogen wurden;
 Versorgung des Brenners mit unangemessenen Brennstof-
fen;
 Defekte in der Anlage für die Brennstoffversorgung;
 weiterer Einsatz des Brenners im Störungsfall;
 falsch ausgeführte Reparaturen und/oder Revisionen;
 Änderung der Brennkammer durch Einführung von Einsätzen,
welche die baulich festgelegte, normale Entwicklung der
Flamme verhindern;
 ungenügende und unangemessene Überwachung und Pflege
der Bauteile des Brenners, die dem stärksten Verschleiß
unterliegen;
 Verwendung von anderen als die Original-Bauteile als Ersatz-
teile, Bausätze, Zubehör und Optionals;
 Ursachen höherer Gewalt.
Der Hersteller lehnt außerdem jegliche Haftung für die Nicht-
einhaltung der Angaben in diesem Handbuch ab.
Allgemeine Informationen und Hinweise
5
 Der Lieferant der Anlage den Anwender genau hinsichtlich
folgender Themen informiert:
– dem Gebrauch der Anlage,
– den eventuellen weiteren Abnahmen, die vor der Aktivie-
rung der Anlage durchgeführt werden müssen,
– der Wartung und der Notwendigkeit, die Anlage minde-
stens einmal pro Jahr durch einen Beauftragten des Her-
stellers oder einen anderen Fachtechniker zu prüfen.
Zur Gewährleistung einer regelmäßigen Kontrolle emp-
fiehlt der Hersteller einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Die vom Hersteller geleistete Garantie unterliegt der korrekten
Kombination zwischen Brenner, Vorrichtungen und Applikatio-
nen sowie deren Konfiguration in Abhängigkeit mit den Anleitun-
gen und den Leitfaden des Herstellers. Alle Bauteile der
hydraulischen Anlage, die für den Einsatz von Biobrennstoffen
geeignet sind und vom Hersteller geliefert werden, werden als
"biokompatibel" gekennzeichnet. Die Garantie deckt keine Schä-
den ab, die auf den Einsatz von Bauteilen rückgeführt werden
können, die nicht als Biobrennstoffmischungen identifiziert wer-
den. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, sich ohne Zögern mit dem Her-
steller in Verbindung zu setzen, der Ihnen gerne weitere
Empfehlungen geben wird.
Bei Einsatz jeglicher Brenner mit Brennstoffen, die ein Bioge-
misch von >10 % enthalten, könnte es zu Schäden an Bestand-
teilen der hydraulischen Anlage kommen, die nicht von der
Garantie abgedeckt werden. Die hydraulische Anlage setzt sich
wie folgt zusammen:
– Pumpe
– Hydraulischer Widder (Stossheber) (wo anwendbar)
– Ventilblock
– Ölschläuche (als Verbrauchsmaterial eingestuft)
1
Ungeachtet der vom Hersteller gewährleisteten Garantie bei
normaler Verwendung und Produktionsmängeln übernimmt
dieser keine Garantie oder Haftung, weder stillschweigend
noch ausdrücklich, falls Brennstoffe verwendet werden, wel-
che die entsprechenden Standards nicht erfüllen, oder falls
die Vorschriften für die ordnungsgemäße Lagerung des
Brennstoffs nicht beachtet wurden oder das verwendete
Steuergerät nicht kompatibel ist oder Mängel auftreten, die
direkt oder indirekt dieser unsachgemäßen Lagerung und/
oder der Nichteinhaltung dieses Leitfadens zuzuschreiben
sind.
2
Der Hersteller hat die Spezifikationen der biokompatiblen
Bauteile sorgfältig gewählt, einschließlich der Ölschläuche,
um die Pumpe, das Sicherheitsventil und die Düse zu schüt-
zen. Die Herstellergarantie hängt von der Verwendung von
Original-Bauteilen ab, dazu gehören auch die Ölleitungen.
3
Die Herstellergarantie deckt weder Defekte ab, die auf die
nicht korrekte erfolgte Inbetriebsetzung oder Wartung durch
nicht dem Hersteller angehörenden Wartungstechniker
zurückgeführt werden können, noch eventuelle Probleme
am Brenner, die durch Fremdeinflüsse verursacht wurden.
D
20181605

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