Umwelthinweise... / EU-Konformitätserklärung
• Umwelthinweise und
Entsorgungsangaben
Rohstoffrückgewinnung statt Müllent-
sorgung
Gerät, Zubehör und Verpackung
sollten einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/
EU müssen verbrauchte Elektrogeräte ge-
trennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Entsorgen Sie das Gerät über einen zu-
gelassenen Entsorgungsbetrieb oder über
Ihre kommunale Entsorgungseinrichtung.
Beachten Sie die aktuell geltenden Vorschrif-
ten. Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer
Entsorgungseinrichtung in Verbindung.
• EU - Konformitätserklärung
Wir, die
C.M.C. GmbH
Dokumentenverantwortlicher:
Dr. Christian Weyler
Katharina-Loth-Str. 15
DE-66386 St. Ingbert
Deutschland
erklären in alleiniger Verantwortung, dass
das Produkt
Plasmaschneider PPS 40 B2
IAN: 327358_1904
Herstellungsjahr: 04/20
Art.-Nr.: 2212
Modell: PPS 40 B2
den wesentlichen Schutzanforderungen ge-
nügt, die in den Europäischen Richtlinien
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DE/AT/CH
EG-Richtlinie Elektromagnetische
Verträglichkeit
2014 / 30 / EU
Maschinenrichtlinie
2006 / 42 / EG
RoHS-Richtlinie
2011 / 65 / EU
und deren Änderungen festgelegt sind.
Die alleinige Verantwortung für die Erstel-
lung der Konformitätserklärung trägt der
Hersteller.
Der oben beschriebene Gegenstand der Er-
klärung erfüllt die Vorschriften der Richtlinie
2011/65/EU des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronik-
geräten.
Für die Konformitätsbewertung wurden fol-
gende harmonisierte Normen herangezogen:
EN 60974-1:2012
EN 55011:2009+A1:2010
EN 61000-3-11:2000
EN 61000-3-12:2011
St. Ingbert, 01.08.2019
i. A. Dr. Christian Weyler
- Qualitätssicherung -