6 Grundlegende Hinweise
6.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Waagen dienen dem Bestimmen des Gewichts von Personen im Stehen.
Die zu wiegende Person sollte sich vorsichtig und mittig auf die Wägefläche stellen,
und ruhig stehen bleiben.
Nach Erreichen eines stabilen Wägewertes kann der Wägewert abgelesen werden.
Die Waagen sind für Dauerbetrieb ausgelegt.
Bestimmung des Körpergewichtes.
Verwendung als „nichtselbsttätige Waage", d.h. die Person setzt sich vorsichtig und
mittig auf die Sitzfläche. Nach Erreichen eines stabilen Anzeigewertes kann der Ge-
wichtswert abgelesen werden.
Die Wägeplattform darf nur durch Personen betreten werden, die
sicher mit beiden Füssen auf der Wägeplattform stehen können.
gemäß dem folgenden Symbol:
Die Wägeplattformen sind mit einer rutschfesten Oberfläche versehen, die während
einer Personenwägung nicht abgedeckt sein dürfen.
Die Waage ist vor jedem Einsatz durch die mit der sachgerechten Handhabung ver-
traute Person auf den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
MPC-BAPS-d-1711
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