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Installation
6 Installation
6.1
Elektrischer Anschluss
GEFAHR!
Beim elektrischen Anschluss sind die einschlägigen Bestimmungen zu beachten:
- Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen (Elex V)
- Bestimmung für das Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- EG-Baumusterprüfbescheinigung
Der elektrische Anschluss darf nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden!
Die Spannungsversorgung muss eigensicher sein und darf folgende Höchstwerte nicht überschrei-
ten:
U
: DC 28 V
i
I
: 100 mA
i
P
: 750 mW
i
wirksame innere Induktivität L: vernachlässigbar klein
wirksame innere Kapazität C: ≤ 10,4 nF
In eigensicheren Stromkreisen dürfen nur eigensichere, zertifizierte Messgeräte verwendet werden!
Für den elektrischen Anschluss 11 (festes Kabel) ergeben sich in Abhängigkeit von der Kabellänge L
folgende Werte:
U
≤ 28 V
i
I
≤ 100 mA
i
P
≤ 750 mW
i
C
≤ 10,4 nF + 100
i
L
≤ 1
i
Allgemeines
•
maximale Leitungslänge 50 m
•
minimaler Biegeradius 120 mm (bei fester Verlegung)
•
das Leitungsende vor Feuchtigkeitseintritt schützen
•
bei der Verlängerung der Leitung auf längenabhängige Induktivitäten und Kapazitäten achten
•
Signalleitungen getrennt von Kabeln mit Spannungen von > 60 V verlegen
•
geschirmte Leitungen mit verdrillten Adern verwenden
•
die Nähe von großen elektrischen Anlagen vermeiden
HINWEIS!
Der eigensichere Stromkreis muss auf die Überspannungskategorie I begrenzt werden, wie in
IEC 60664-1 festgelegt, und die Speisung der Stromkreise erfolgt ausschließlich aus einer bescheinig-
ten eigensicheren Stromquelle mit einem Schutzniveau „ib".
HINWEIS!
Für die besonderen Bedingungen zur Verwendung ist die Baumusterprüfbescheinigung zu beachten,
Kapitel 8 „Zertifikate", Seite 23.
20
pF
× L
m
µH
× L
m