2. Das Gerät muss alle empfangenen Interferenzen annehmen, einschließlich Interferenzen, die zu
einem unerwünschten Betrieb führen können.
NOTIZ:
Dieses Gerät wurde geprüft und erfüllt die Grenzwerte für ein digitales Gerät der Klasse B laut
Teil 15 der FCC-Richtlinien. Diese Grenzwerte wurden festgelegt, um einen angemessenen
Schutz vor Störungen zu gewährleisten, wenn das Gerät in einer Wohngegend eingesetzt wird.
Dieses Gerät erzeugt und verwendet Hochfrequenzstrahlung und kann diese ausstrahlen. Dies
kann sich bei unsachgemäßer Installation und Verwendung störend auf andere Funkfrequenzen
auswirken. Eine Garantie, dass bei einer bestimmten Anlage keine Störungen auftreten, kann
nicht gegeben werden.
Falls dieses Gerät den Funk- oder Fernsehempfang negativ beeinflusst (dies lässt sich durch
Aus- und Einschalten des Geräts überprüfen), sollten folgende Abhilfemaßnahmen ergriffen
werden:
●
Neuausrichtung oder Umstellung der Empfangsantenne
●
Vergrößerung des Abstands zwischen Gerät und Empfänger
●
Anschluss des Geräts an eine andere Steckdose als an die, an die der Empfänger
angeschlossen ist
●
Beratung durch den Händler oder einen Funk- oder Fernsehtechniker
Informationen zur Verwendung der Ländercode-Auswahl (WLAN-Geräte)
NOTIZ:
Die Ländercode-Auswahl gilt nur für nicht US-amerikanische Modelle und ist nicht für alle US-
amerikanischen Modelle verfügbar. Gemäß den FCC-Richtlinien dürfen alle in den USA
vertriebenen WLAN-Produkte nur auf US-amerikanische Betriebskanäle festgelegt werden.
ISED-WLAN-Erklärung
VORSICHT:
1. Bei Nutzung auf dem Frequenzband 5150–5250 MHz darf das Gerät nur im Innenbereich
verwendet werden, um mögliche Störungen von Mobilfunksatelliten auf gleicher Frequenz zu
reduzieren.
2. Die Maximalverstärkung der Antenne, die für Geräte auf den Frequenzbändern 5250–5350 MHz
und 5470–5725 MHz zulässig ist, darf die Grenzwerte für die äquivalente isotrope Sendeleistung
(Equivalent Isotropically Radiated Power, EIRP) nicht überschreiten.
3. Die Maximalverstärkung der Antenne, die für Geräte auf dem Frequenzband 5752–5850 MHz
zulässig ist, darf die Grenzwerte für die äquivalente isotrope Sendeleistung (Equivalent Isotropically
Radiated Power, EIRP) für den Point-to-Point- bzw. Nicht-Point-to-Point-Betrieb nicht überschreiten.
4. Der/die Worst-Case-Neigungswinkel, der/die für die Einhaltung der Erhebungsmaskenanforderung
notwendig ist/sind, die in Abschnitt 6.2.2(3) aufgeführt ist, muss/müssen deutlich erkennbar sein.
5. Benutzer sollten außerdem beachten, dass Hochleistungsradare als Hauptnutzer (priorisiert) mit
den Frequenzbändern 5250–5350 MHz und 5650–5850 MHz zugewiesen sind. Diese
Radaranlagen können Störungen und/oder Schäden an LE-LAN-Geräten verursachen.
MN010359A01-AB
Rechtliche Hinweise und Support
7