Allgemeines
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Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät (PGH) dient ausschließlich zum Befördern von palettierten Baustoffpaketen. Das Gerät ist mit einem
hydraulisch betätigten Schwerpunktausgleich ausgestattet. Dadurch lassen sich die Gabelzinken in vollem und
leerem Zustand nach vorn und hinten neigen.
Das Gerät ist über Hydraulikschläuche an das Hydraulik-System des LKW-Ladekrans angeschlossen.
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Das Gerät (PGH) ist serienmäßig mit einer Lastsicherungskette (Vorschrift
Berufsgenossenschaft) ausgerüstet und somit nach EN 13155 für den Transport von
Einzellasten (z.B. kunststoffverpackte, palettierte Lasten) zugelassen.
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Generell muss bei jedem Anhebe- und Transportvorgang die Lastsicherungskette straff um das
Paket (Last) gelegt werden.
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Ohne das Anlegen einer Lastsicherungskette ist der Einsatz dieses Gerätes am LKW-
Ladekran zum Be- und Entladen von Baustoffpaketen vom LKW auf Baustellen – im
bodennahem Bereich - zugelassen.
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Der Einsatz des Gerätes (PGH) darf nur an Trägergeräten/Hebezeugen wie, LKW-Ladekran,
Stapler oder Portalkran, im bodennahen Bereich eingesetzt werden.
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Beim Einsatz des Gerätes am LKW Ladekran muss das Gerät während der Fahrt des LKW´ s
vom Ladekran getrennt werden.
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Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen
Einsatz, unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der
dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet
werden.
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Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
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Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
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das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
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sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
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die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!
Die Tragfähigkeit (WLL) und Nennweiten/Greifbereiche des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
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Transport von Menschen und Tieren.
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Transport von Baustoffpaketen, Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Anleitung
beschrieben sind.
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Das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an das Gerät.
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