Anleitung_RT_EW_270D_SPK2:_
14. Hinweise:
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der
Schutzleiter in elektrischen Anlagen oder Ge-
räten bei Fahrlässigkeit durch den Schweißstrom
zerstört werden kann, z.B. die Masseklemme
wird auf das Schweißgerätegehäuse gelegt,
welches mit dem Schutzleiter der elektrischen
Anlage verbunden ist. Die Schweißarbeiten
werden an einer Maschine mit Schutzleiteran-
schluss vorgenommen. Es ist also möglich, an
der Maschine zu schweißen, ohne die Masse-
klemme an dieser angebracht zu haben. In
diesem Fall fließt der Schweißstrom von der
Masseklemme über den Schutzleiter zur Ma-
schine. Der hohe Schweißstrom kann ein Durch-
schmelzen des Schutzleiters zur Folge haben.
15. Die Absicherungen der Zuleitungen zu den
Netzsteckdosen muss den Vorschriften ent-
sprechen (VDE 0100). Es dürfen also nach
diesen Vorschriften nur dem Leitungsquerschnitt
entsprechende Sicherungen bzw. Automaten
verwendet werden (für Schutzkontaktsteckdosen
max. 16 Amp. Sicherungen oder 16 Amp. LS-
Schalter). Eine Übersicherung kann Leitungs-
brand bzw. Gebäudebrandschäden zur Folge
haben.
Enge und feuchte Räume
Bei Arbeiten in engen, feuchten oder heißen
Räumen sind isolierende Unterlagen und
Zwischenlagen ferner Stulpenhandschuhe aus
Leder oder anderen schlecht leitenden Stoffen zur
Isolierung des Körpers gegen Fußboden, Wände
leitfähige Apparateteile und dgl. zu benutzen.
Bei Verwendung der Kleinschweißtransformatoren
zum Schweißen unter erhöhter elektrischer Ge
fährdung, wie z.B. in engen Räumen aus elektrisch
leitfähigen Wandungen. (Kessel, Rohre usw.), in
nassen Räumen (Durchfeuchten derArbeitskleidung),
in heißen Räumen (Durchschwitzen der
Arbeitskleidung), darf die Ausgangsspannung des
Schweißgerätes im Leerlauf nicht höher als 42 Volt
(Effektivwert) sein. Das Gerät kann also aufgrund der
höheren Ausgangspannung in diesem Fall nicht
verwendet werden.
13.11.2007
10:14 Uhr
Seite 7
Schutzkleidung
1. Während der Arbeit muss der Schweißer an
seinem ganzen Körper durch die Kleidung und
den Gesichtschutz gegen Strahlen und gegen
Verbrennungen geschützt sein.
2. An beiden Händen sind Stulpenhandschuhe aus
einem geeignetem Stoff (Leder) zu tragen. Sie
müssen sich in einem einwandfreien Zustand
befinden.
3. Zum Schutz der Kleidung gegen Funkenflug und
Verbrennungen sind geeignete Schürzen zu
tragen. Wenn die Art der Arbeiten z.B. das Über-
kopfschweißen, es erfordert, ist ein Schutzanzug
und wenn nötig auch Kopfschutz zu tragen.
4. Die verwendete Schutzkleidung und das gesamte
Zubehör muss der Richtlinie "Persönliche Schutz-
ausrüstung" entsprechen.
Schutz gegen Strahlen und Verbrenn-
ungen
1. An der Arbeitstelle durch einen Aushang „Vorsicht
nicht in die Flammen sehen!" auf die Gefährdung
der Augen hinweisen. Die Arbeitsplätze sind
möglichst so abzuschirmen, dass die in der Nähe
befindlichen Personen geschützt sind. Unbefugte
sind von den Schweißarbeiten fernzuhalten
2. In unmittelbarer Nähe ortsfester Arbeitstellen
sollen die Wände nicht hellfarbig und nicht glän-
zend sein. Fenster sind mindestens bis Kopfhöhe
gegen durchlassen oder Zurückwerfen von
Strahlen zu sichern, z.B. durch geeigneten An-
strich.
D
7