HAFTUNGSAUSSCHLUSS / WARNUNG
Einige (leichte) Störungen können vom
Endbenutzer selbst gefahrlos behoben
werden, solange die nachfolgenden
Anweisungen beachtet und befolgt werden
(siehe Abschnitt „Selbstreparatur").
Alle anderen Reparaturen, die nicht im
nachfolgenden Abschnitt „Selbstreparatur"
beschrieben werden, müssen zur Vermeidung
von Sicherheitsrisiken von zugelassenen
Fachwerkstätten durchgeführt werden. Eine
zugelassene Fachwerkstatt ist eine Werkstatt,
die gemäß der Verfahren, die in den
Rechtsvorschriften der Richtlinie 2009/125/EG
beschrieben werden, vom Hersteller Zugriff
auf die Anweisungen und Ersatzteillisten
dieses Geräts erhalten hat.
Reparaturen im Rahmen von
Garantieleistungen dürfen ausschließlich
vom Kundendienst (zum Beispiel einer
autorisierten Fachwerkstatt), den Sie über
die in der Bedienungsanleitung oder
Garantiekarte angegebene Telefonnummer
oder über Ihren autorisierten Händler
erreichen können, durchgeführt werden.
Reparaturen, die von Werkstätten
durchgeführt werden, die nicht von Beko
autorisiert sind, führen zum Erlöschen der
Garantie.
Selbstreparatur
Die folgenden Teile können vom Endbenutzer
in Selbstreparatur repariert werden: Türgriffe,
Türanschläge, Fächer, Ablagen und
Türdichtungen (eine aktualisierte Liste finden
Sie seit dem 01.03.2021 unter:
support.beko.com).
Zur Einhaltung der Gerätesicherheit und
Vermeidung von Verletzungen müssen bei
den genannten Selbstreparaturen die
Anweisungen der Bedienungsanleitung für
Selbstreparaturen befolgt werden, die auch
unter: support.beko.com bereitgestellt
werden. Ziehen Sie zu Ihrer eigenen
Sicherheit den Netzstecker, bevor Sie eine
Selbstreparatur durchführen.
Reparaturversuche durch Endbenutzer an
Teilen, die nicht in dieser Liste stehen,
und/oder nicht unter Einhaltung der
Anweisungen durchgeführt werden, die in der
Bedienungsanleitung stehen oder unter:
support.beko.com zu finden sind, können
Sicherheitsgefahren darstellen, für die Beko
nicht haftet, und führen zum Erlöschen der
Garantie.
Deswegen sollten Endbenutzer keine
Reparaturen durchführen, die sich nicht in der
genannten Ersatzteilliste befinden, und sich
stattdessen an autorisierte oder zugelassene
Fachwerkstätten wenden. Solche
Reparaturversuche durch Endbenutzer
können zu Sicherheitsgefahren führen, das
Gerät beschädigen und in der Folge zu
Bränden, Wasserschäden, Stromschlägen
und schweren Verletzungen führen.
Zum Beispiel müssen unter anderem die
folgenden Reparaturen von autorisierten oder
zugelassenen Fachwerkstätten durchgeführt
werden: Kompressor, Kühlkreislauf,
Hauptplatine, Inverterplatine, Displayplatine
usw.
Der Hersteller/Händler haftet nicht für Fälle, in
denen der Endbenutzer sich nicht an die oben
genannten Anweisungen gehalten hat.
Für den von Ihnen gekauften Kühlschrank
werden 10 Jahre lang Ersatzteile
bereitgehalten.
In diesem Zeitraum stehen Originalersatzteile
für den ordnungsgemäßen Betrieb des
Kühlschranks zur Verfügung.
Der von Ihnen gekaufte Kühlschrank besitzt
eine Garantie von mindestens 24 Monaten.
Das Gerät ist mit einem Leuchtmittel der
Energieklasse „G" ausgestattet.
Das Leuchtmittel darf nur von
Fachwerkstätten ersetzt werden.