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Electrolux LMS4253TM Notice D'utilisation page 40

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40
www.electrolux.com
Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m²
Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder sonst
geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Geräts ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe
oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Solche
Vertreiber müssen zudem auf Verlangen
des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind (kleine Elektrogeräte),
im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf
in diesem Fall nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert wird;
in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Vertreiber Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager- und -versandflächen für
Lebensmittel vorhalten, die den oben
genannten Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von Elektro-
und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z. B. Kühlschrank),
Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 cm² enthalten, und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine
der äußeren Abmessungen mehr als
50 cm beträgt. Für alle übrigen Elektro-
und Elektronikgeräte muss der Vertreiber
geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer gewährleisten; das gilt auch
für kleine Elektrogeräte (s.o.), die der
Endnutzer zurückgeben will, ohne ein
neues Gerät zu kaufen.
gültig ab 01.01.2022

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